Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
288
Betreff: Keine
Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Das Land Hessen hat inzwischen am
30.11.2015 das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der
öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz- FBAG)
verabschiedet. Eine Befreiung einzelner Wohngebiete von der Erhebung der Abgabe
sieht das FBAG nicht vor. Darüber hinaus konnte in der Vergangenheit nicht
beobachtet werden, dass es wegen der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zu einem
Auszug von Mietern gekommen ist, die aufgrund ihres Einkommens oder ihrer
sozialen Kompetenz eine ausgleichende Funktion innerhalb der Wohngebiete
einnehmen. Da es für jeden Auszug multikausale Zusammenhänge gibt, kann die
Ursache für einen Auszug nicht generell auf die Erhebung der Abgabe
zurückgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2015, OA 663