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Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 288 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Das Land Hessen hat inzwischen am 30.11.2015 das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz- FBAG) verabschiedet. Eine Befreiung einzelner Wohngebiete von der Erhebung der Abgabe sieht das FBAG nicht vor. Darüber hinaus konnte in der Vergangenheit nicht beobachtet werden, dass es wegen der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zu einem Auszug von Mietern gekommen ist, die aufgrund ihres Einkommens oder ihrer sozialen Kompetenz eine ausgleichende Funktion innerhalb der Wohngebiete einnehmen. Da es für jeden Auszug multikausale Zusammenhänge gibt, kann die Ursache für einen Auszug nicht generell auf die Erhebung der Abgabe zurückgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2015, OA 663

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