Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen!
Stellungnahme des Magistrats
Ziel des Planungsrahmens für Grundschulen im Bestand ist es, qualitative und quantitative Rahmenbedingungen für den Umbau, die Erweiterung und Sanierung von Bestandsgebäuden zu schaffen. Die qualitativen Rahmenbedingungen beinhalten gleichermaßen die Nachhaltigkeit bei der Gestaltung und Planung der Gebäude und der Ausstattung. Ergänzend zum Planungsrahmen für die räumlichen Qualitäten wird aktuell ein Planungsrahmen für Freiraum und Sport erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Ergänzung des M 79 aus 2021 ist daher nicht erforderlich. Das Thema "Nachhaltiges Bauen" ist in den Leitlinien für wirtschaftliches Bauen 2021 weitreichend aufgenommen. Diese Leitlinien dienen unter anderem als Grundlage im Schulbau. Das Ziel des Magistrates, welches im Koalitionsvertrag 2021 zum Thema Nachhaltigkeit formuliert ist, wird dabei beachtet: "Jeder Schule soll Gelegenheit gegeben werden, in ihrem Schulhof ein 'Grünes Klassenzimmer' zu realisieren."