Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Gemäß der Begründung zum B-Plan 834 (südlich Rödelheimer Landstraße) wurde die Valentina-Archipowa-Straße (vormals Birkenweg) als Grundnetzstraße und als Verbindungsstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West vorgesehen. In der Planung wurden daher breite Radwege, sowie eine Fußgängerschutzanlage in Höhe des Quartiersplatzes konzipiert. Die Ausweitung der Tempo 30-Zone auf die übrigen Straßen des Plangebietes auf die Valentina-Archipowa-Straße ist unter diesen Maßgaben nicht möglich. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt auf einer solchen Straße die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Unabhängig davon wird im Rahmen der anstehenden Ausarbeitung des Verkehrszeichenkonzeptes für das Schönhof-Viertel geprüft, ob im Sinne der Anregung des Ortsbeirates eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-30 StVO ("runde 30") insbesondere im Bereich der Grundschule/des Quartierszentrums eingerichtet werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Verbindungstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West erst später kommen soll.