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Meine Nachbarschaft: Valentina-Archipowa-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7940 entstanden aus Vorlage: OF 594/7 vom 03.01.2026 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Die verkehrliche Situation auf der Rödelheimer Landstraße war bereits im Ortsbeirat 7 Thema. Anwohner:innen beschweren sich über die Gefahr beim Queren der Straße aufgrund eines fehlenden Überwegs. In der Zwischenzeit fand ein Ortstermin der beteiligten Ämter statt. Auf Anregung der Anwohner:innen und des Stadtbezirksvorstehers sollte bis zur endgültigen baulichen Veränderung der Straße ein provisorischer Überweg eingerichtet werden. Ein provisorischer Überweg wurde bis heute nicht eingerichtet. Es liegen allerdings in der Zwischenzeit die Pläne für die Neugestaltung der Rödelheimer Landstraße vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen, z. B. für bessere Sichtbeziehungen, ist darin leider kein Überweg vorgesehen. Dies wird auf Nachfrage damit begründet, dass eine Verschmälerung der Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 58 die Querung erleichtern wird. Für eine Mittelinsel reiche die Fahrbahnbreite nicht aus. Für eine bestandsnahe Schaffung eines Überwegs seien die Bedingungen zu ungünstig. Dies ändert nichts am relativ hohen Verkehrsaufkommen in der Straße, welches in Zukunft mit Fertigstellung des Viertels weiter zunehmen wird. Ein Kindergarten an der Rödelheimer Landstraße wird auch von Kindern aus dem Schönhofviertel genutzt, ein Kindergarten und in Zukunft eine Grundschule im neuen Schönhofviertel werden auch von Kindern außerhalb des neuen Viertels genutzt und müssen für alle Kinder sicher erreichbar sein. Die Busfahrgäste müssen an der Bushaltestelle Valentina-Archipowa-Straße die Straße queren können; dazu kommen die Kund:innen von zwei Supermärkten und einer Bäckerei und eines Cafés. Es braucht eine sichere Querungsmöglichkeit der Rödelheimer Landstraße, und diese ist aktuell nur an der Ludwig-Landmann-Straße und am Ende der Rödelheimer Landstraße möglich, im Abstand von jeweils ca. 500 Metern. Für den gewünschten Fußgängerüberweg werden an der entsprechenden Stelle auf der Nordseite eine Unterbrechung des Grünstreifens sowie auf der Südseite eine geeignete Anbindung an den Straßenraum benötigt. Außerdem muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - trotz der ungünstigen Bedingungen einen Fußgängerüberweg über die Rödelheimer Landstraße einzurichten. Dafür sind ggf. auch bauliche Änderungen vorzunehmen, wie z. B. eine Unterbrechung des Grünstreifens und eine geeignete Anbindung an den Straßenraum auf beiden Straßenseiten herzustellen. Als möglicher Standort wird der Bereich auf Höhe der Hausnummer 66 oder 68 vorgeschlagen; - ggf. eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zu schaffen; - die Tempo-30-Zone bis mindestens zur Joachim-Biermann-Straße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 594/7 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Die verkehrliche Situation auf der Rödelheimer Landstraße war auch schon im Ortsbeirat Thema. Anwohner:innen beschweren sich über die Gefahr beim Queren der Straße auf Grund eines fehlenden Überwegs. In der Zwischenzeit fand ein Ortstermin der beteiligten Ämter statt. Auf Anregung der Anwohner:innen und des Stadtbezirksvorstehers sollte bis zur endgültigen baulichen Veränderung der Straße ein provisorischer Überweg eingerichtet werden. Ein provisorischer Überweg wurde bis heute nicht eingerichtet. Es liegen allerdings in der Zwischenzeit die Pläne für die Neugestaltung der Rödelheimer Landstraße vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen, z.B. für bessere Sichtbeziehungen, ist darin leider kein Überweg vorgesehen. Dies wird auf Nachfrage damit begründet, dass eine Verschmälerung der Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 58 die Querung erleichtern wird. Für eine Mittelinsel reiche die Fahrbahnbreite nicht aus. Für eine bestandsnahe Schaffung eines Überwegs seien die Bedingungen zu ungünstig. Dies ändert nichts am relativ hohen Verkehrsaufkommen in der Straße, welches in Zukunft mit Fertigstellung des Viertels weiter zunehmen wird. Ein Kindergarten an der Rödelheimer Landstraße wird auch von Kindern aus dem Schönhofviertel genutzt, ein Kindergarten und in Zukunft eine Grundschule im neuen Schönhofviertel werden auch von Kindern außerhalb des neuen Viertels genutzt und müssen für alle Kinder sicher erreichbar sein. Die Bus-Fahrgäste müssen an der Bushaltestelle Valentina-Archipowa-Straße die Straße queren können, dazu kommen die Kund:innen von zwei Supermärkten und einer Bäckerei und eines Cafés. Dafür braucht es eine sichere Querungsmöglichkeit der Rödelheimer Landstraße. Diese ist aktuell nur an der Ludwig-Landmann-Straße und am Ende der Rödelheimer Landstraße möglich, im Abstand von jeweils ca. 500 m. Für den gewünschten Fußgänger:innenüberweg werden an der entsprechenden Stelle auf der Nordseite eine Unterbrechung des Grünstreifens sowie auf der Südseite eine geeignete Anbindung an den Straßenraum benötigt. Außerdem muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, - trotz der ungünstigen Bedingungen einen Fußgängerüberweg über die Rödelheimer Landstraße einzurichten. Dafür sind ggf. auch bauliche Änderungen vorzunehmen, wie z.B. eine Unterbrechung des Grünstreifens und eine geeignete Anbindung an den Straßenraum auf beiden Straßenseiten herzustellen. Als mögliche Standorte wird der Bereich auf Höhe der Hausnummer 66 oder 68 vorgeschlagen. - Ggf. Schaffung einer Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen - Die Tempo-30-Zone bis mindestens zur Joachim-Biermann-Straße zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Parteien: GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigen

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7718 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 21.11.2025 Betreff: Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Situation der Bushaltestellen "Valentina-Archipowa-Straße" und "Brigitte-Frauendorf-Straße" in der Rödelheimer Landstraße Richtung Industriehof für Nutzer der Linie 72 so umzugestalten, dass das Ein- und Aussteigen ohne Behinderung durch Poller möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Seite soll eine Unterstellmöglichkeit bei der Bushaltestelle "Brigitte-Frauendorf-Straße" Richtung Rödelheimer Bahnhof installiert werden. Begründung: Ein Anwohner aus der Rödelheimer Landstraße beschreibt die Situation wie folgt: "Es ist ein Graus, ein- und auszusteigen, weil - der Bus nie nah genug an den Bordstein ranfahren kann, - je nachdem, wie der Bus hält, die Poller direkt vor der Bustür stehen, - es für Rollstuhlfahrer*innen wegen der Ausstiegshöhe unmöglich ist, diese zu überwinden." Außerdem werden direkt vor und hinter den Haltestellen private Pkw und Transporter geparkt, die die Sicht behindern. Hier wäre es sinnvoll, Poller zu setzen, nicht aber direkt an den Haltestellen. Die Haltestelle "Brigitte-Frauendorf-Straße" ist ohne Regenschutz- und Sitzmöglichkeit völlig unzureichend ausgestattet und ein reines Provisorium. Für das Schönhofviertel ist das eine unzumutbare Situation und nicht dazu geeignet, die Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu motivieren. Fotos: Pauls Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigen

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7718 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 21.11.2025 Betreff: Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Situation der Bushaltestellen "Valentina-Archipowa-Straße" und "Brigitte-Frauendorf-Straße" in der Rödelheimer Landstraße Richtung Industriehof für Nutzer der Linie 72 so umzugestalten, dass das Ein- und Aussteigen ohne Behinderung durch Poller möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Seite soll eine Unterstellmöglichkeit bei der Bushaltestelle "Brigitte-Frauendorf-Straße" Richtung Rödelheimer Bahnhof installiert werden. Begründung: Ein Anwohner aus der Rödelheimer Landstraße beschreibt die Situation wie folgt: "Es ist ein Graus, ein- und auszusteigen, weil - der Bus nie nah genug an den Bordstein ranfahren kann, - je nachdem, wie der Bus hält, die Poller direkt vor der Bustür stehen, - es für Rollstuhlfahrer*innen wegen der Ausstiegshöhe unmöglich ist, diese zu überwinden." Außerdem werden direkt vor und hinter den Haltestellen private Pkw und Transporter geparkt, die die Sicht behindern. Hier wäre es sinnvoll, Poller zu setzen, nicht aber direkt an den Haltestellen. Die Haltestelle "Brigitte-Frauendorf-Straße" ist ohne Regenschutz- und Sitzmöglichkeit völlig unzureichend ausgestattet und ein reines Provisorium. Für das Schönhofviertel ist das eine unzumutbare Situation und nicht dazu geeignet, die Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu motivieren. Fotos: Pauls Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier „Schönhofviertel“ zum Westbahnhof

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 398/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier "Schönhofviertel" zum Westbahnhof Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Planungsmittel für eine direkte Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier "Schönhofviertel" und dem Westbahnhof eingestellt. 2. Diese Planungen sind unabhängig von der Einführung einer Buslinie über die zukünftige Unterführung der Valentina-Archipowa-Straße. Begründung: Weite Teile des neuen Wohnquartiers "Schönhof" sind bald bezugsfertig. Weiterhin nicht in Sicht ist aber eine direkte Fußwegeverbindung zum Westbahnhof. Bisher heißt es dazu z.B. in der ST 2118/21 lediglich: "Eine ergänzende Gleisquerung für den Fuß- und Radverkehr in der Verlängerung der Kasernenstraße würde die Erreichbarkeit des Bahnhofs West beziehungsweise der Solmsstraße verbessern. In der vorliegenden Entwurfsplanung gibt es dazu bislang keine Aussage. Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 113 2024 Die Vorlage OF 398/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 16.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße

08.08.2022 · Aktualisiert: 24.08.2022

Antrag vom 08.08.2022, OF 194/7 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Der Magistrat wird gebeten in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstge-schwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den STs 2063/21 und 1449/22 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohner*innen in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Parteien: GRÜNE CDU SPD die_farbechten-LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Schönhof-Viertel

18.01.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

29.06.2021 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel)

18.01.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 18.01.2021, OF 561/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: 1. Die bisher nicht ausgebaute aber Birkenweg genannte Straße zwischen Rödelheimer Landstraße und der noch zu bauenden Kreuzung mit der Kreuznacher Straße soll "Valentina-Archipowa-Straße" heißen 2. Die noch zu bauende Straße die in südlicher Richtung von der Rödelheimer Landstraße abzweigt und später auf die Kasernenstraße trifft soll "Goldina-Hirschberg-Straße" heißen. 3. Die noch zu bauende Verbindungsstraße zwischen den og. Straßen soll "Karoline-Veith-Straße" heißen. 4. Die bisherige Kasernenstraße wird vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt umbenannt. 5. Die neu entstehenden Grünanlagen und der Quartiersplatz werden vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern benannt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich dafür entschieden alle Straßen im Quartier nach Frauen zu benennen. Die genannten Straßen werden nach Frauen benannt, die Opfer des Nazi-Regimes waren und in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgeführt sind. Die Kasernenstraße soll nach einer Frau benannt werden, die Opfer der DDR-Diktatur war. Zunächst wird der Ortsbeirat daher die Aufnahme eines oder mehrer Namen in die Vorschlagsliste beantragen, die diesem Kriterium entsprechen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über Ziffer drei der Vorlage OF 561/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 34 2021 Die Vorlage OF 561/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und Herr Leitzbach gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD CDU GRÜNE die_farbechten_-_LINKE. FDP fraktionslos
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