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Sindlingen: Was macht eigentlich der Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 541/2011 (M 111/2011) hat der Magistrat eine Entwurfsplanung erarbeitet. Für die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, die in Privatbesitz befindlichen Grundstücke zu erwerben. Derzeit laufen die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Zu
  2. Für drei der zu erwerbenden acht Grundstücke befindet sich der Magistrat derzeit in der Endabstimmung der Verhandlungen, sodass der Ankauf voraussichtlich alsbald erfolgen kann. Bei vier der betroffenen Grundstücke haben die Eigentümerinnen und Eigentümer bisher trotz Nachfrage nicht auf die Angebote der Stadt reagiert. Hier wird der Magistrat erneut Kontakt aufnehmen. Ein Grundstück befindet sich im Eigentum einer größeren Eigentümergemeinschaft (elf Miteigentümerinnen und -eigentümern, die teilweise im Ausland leben). Diese lehnen bisher teilweise eine Veräußerung ab. Eine rechtliche Grundlage für Enteignungsverfahren ist, in Ermangelung einer entsprechenden Planfeststellung, derzeit nicht gegeben, sodass die Übereignung der Flächen an die Stadt nur im Weg des einvernehmlichen Erwerbs möglich ist. Zu
  3. Da die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern noch laufen, kann derzeit keine Aussage darüber getroffen werden, wann ein Baubeginn möglich ist. Derzeit ruht die Planung, da das Ergebnis der Verhandlungen abgewartet werden muss. Sobald die erforderlichen Grundstücke im Eigentum der Stadt sind, wird der Magistrat die Planungen wieder aufnehmen und die entsprechenden Beschlüsse zur Ausführung einholen.