Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 111 Betreff: Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3198 (OA 522) I. Die Vorplanung zum Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Gehweg wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel wird der Magistrat beauftragt: a) auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen, c) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig FAG/GVFG - Förderung ist und ggf. frühzeitig entsprechende Anträge zu stellen. Begründung: A - Zielsetzung Mit dem Beschluss § 3198 / 07 zur Anregung des Ortsbeirat 6, OA 522, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, den von der Hoechster-Farben-Straße (L 3265) abzweigenden unbefestigten Feldweg ("Hofheimer Weg") nach Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg auszubauen. Im Bestand ist der Feldweg unbefestigt, an den Knotenpunkt Im Hofheimer Grund / Hoechster Farbenstraße nicht angeschlossen und daher nur sehr eingeschränkt nutzbar. Ab der Stadtgrenze ist im Bestand ein gut ausgebauter Weg mit einer wassergebundenen Decke vorhanden. Für die angeregte Radverkehrsverbindung nach Hattersheim und den Main-Taunus-Kreis hat der Magistrat eine Vorplanung erarbeitet. B - Alternativen Andere Führungsvarianten für den Rad- und Gehweg wurden nicht dargestellt, weil es in dem Bereich der angeregten Radverkehrsverbindung keine weitere Querungsmöglichkeit der Gleisanlagen der S-Bahnstrecke nach Wiesbaden gibt. C- Lösung Anlage 1, Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der angeregten Wegeverbindung zwischen Sindlingen und Hattersheim. Die Planung (Anlage 2, Blatt 1) beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: Etwa 150 Meter vor dem Knotenpunkt Im Hofheimer Grund / Hoechster Farbenstraße zweigt nördlich ein ausgefahrener Feldweg ab und verläuft parallel zu der Hoechster Farbenstraße in Richtung Knotenpunkt. Dieser Weg wird, wie die gesamte Verbindung, mit einem belastungsfähigen, 3,50 m breiten Deckenaufbau versehen. Zur besseren Einpassung in das Landschaftsbild wird die Deckenbefestigung mit hellen Zuschlagsstoffen versehen. Durch eine Rampe wird eine Verbindung zwischen dem Feldweg und dem oben aufgeführten signalisierten Knotenpunkt, der mit Furten für Radfahrer und Fußgänger ausgestattet ist, hergestellt. Von diesem Knotenpunkt aus ist der Stadtteil Sindlingen durch einen bereits vorhandenen Rad- und Gehweg und die Westenbergerstraße an den geplanten Lückenschluss nach Hattersheim angebunden. Vom Knotenpunkt in Richtung Westen zur Stadtgrenze nach Hattersheim wird der zu schmale und nicht ausgebaute Feldweg entsprechend den Erfordernissen einer überörtlichen Rad- und Gehwegverbindung ausgebaut. Auch auf diesem Streckenabschnitt ist ein 3,50 m breiter belastungsfähiger Deckenaufbau mit hellen Zuschlagsstoffen vorgesehen. Der 2,50 m breite und beschrankte Bahnübergang, dessen Öffnung durch eine Gegensprechanlage veranlasst wird, bleibt erhalten. D- Kosten Die Kosten für die Herstellung und den Grunderwerb der angeregten Wegeverbindung zwischen Sindlingen und Hattersheim betragen ca. 210.000 €. Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 157 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 533 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2007, OA 522 Antrag vom 22.08.2022, OF 551/6 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 465 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 111 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.08.2011, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP Beschlussausfertigung(en): § 541, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 66 2