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Verkehrssituation in der Winkelgasse/Installation von Pollern, um rechtswidriges Parken zu verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die betroffene Örtlichkeit ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung). Dort dürfen nur in markierten Stellflächen Fahrzeuge abgestellt werden. Einzelne Verkehrsteilnehmende - der Magistrat geht davon aus, dass es sich um Anwohnende handelt - verhalten sich falsch. Nun Poller an einzelnen Stellen anzubringen, würde das Falschparken nur verlagern. Ebenfalls müsste bei solch einer Maßnahme der Lauf für den Fußverkehr gewährleistet bleiben. Dies wiederum würde die Fahrbahn ebenfalls stark einengen. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Winkelgasse im Rahmen der allgemeinen Streife. Vor dem Hintergrund, dass das gebotswidrige Parken im verkehrsberuhigten Bereich lediglich mit zehn Euro verwarnt wird, eignen sich repressive Mittel nur bedingt für eine Verbesserung der Situation. Eine gezielte Streifeneinteilung nach dem Entleerungsplan der FES ist nicht möglich.

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