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Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 278 Betreff: Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim Die Gesetzgebung sieht vor, dass im bebauten Bereich für die Bürger Altglas-container fußläufig in einer Entfernung von 500 Metern oder näher zu erreichen sein müssen. Im Stadtgebiet gibt es über 1. 200 Standorte für Altglas-Container, teilweise mit zwei oder drei Containern an einem Standplatz bestückt. Geeignete Standplätze zu finden ist nicht einfach. Sie müssen für die Nutzer gut zu erreichen sein, sollten nicht zu nahe an Krankenhäusern, Spielplätzen stehen, müssen vom Fahrzeug aus bedient werden können und bedürfen der Genehmigung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung. Zu Punkt 1: Das Altglassammelsystem in Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass die Nutzung von Altglascontainern im gesamten Bundesgebiet möglich ist, unabhängig davon, wo man wohnt oder das Glas gekauft hat. Auch die Gastronomie ist berechtigt, Altglas auch in höheren Mengen über die Altglascontainer zu entsorgen. Dies bedeutet, dass auch jemand, der außerhalb Frankfurts wohnt, Altglas in die Glascontainer in Berkersheim einwerfen darf. Die Befüllungsgrade der Altglas-container können also durchaus schwanken und sind schwer kalkulierbar. Eine Überprüfung der Auslastung von Glascontainern ist aus den genannten Gründen nicht nur schwer umsetzbar, sondern auch nicht repräsentativ. Aussagekräftiger sind die Erfahrungswerte von Anwohnern und Ortsbeiräten. Die Ortsbeiräte können für Glascontainer, die erfahrungsgemäß regelmäßig überfüllt sind, zusätzliche Container beantragen. Die Anträge werden geprüft und bei entsprechender Eignung des Standplatzes zusätzliche Behälter aufgestellt. Zu Punkt 2: Die FES GmbH hat die Standorte Wickenweg/Sanddornweg und Am Kalten Berg auf ihre logistische Bedienbarkeit und Eignung hin überprüft und dem Magistrat mitgeteilt, dass an den genannten Standorten zum 16.10.2017 jeweils ein weiterer Container aufgestellt wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2099