Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 278 Betreff: Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk
und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg
und in Berkersheim Die Gesetzgebung sieht vor, dass
im bebauten Bereich für die Bürger Altglas-container fußläufig in einer
Entfernung von 500 Metern oder näher zu erreichen sein müssen. Im Stadtgebiet
gibt es über 1. 200 Standorte für Altglas-Container, teilweise mit zwei oder
drei Containern an einem Standplatz bestückt. Geeignete Standplätze zu finden ist nicht einfach.
Sie müssen für die Nutzer gut zu erreichen sein, sollten nicht zu nahe an
Krankenhäusern, Spielplätzen stehen, müssen vom Fahrzeug aus bedient
werden können und bedürfen der Genehmigung durch das Amt für Straßenbau und
Erschließung.
Zu Punkt 1: Das Altglassammelsystem in Deutschland zeichnet sich
dadurch aus, dass die Nutzung von Altglascontainern im gesamten
Bundesgebiet möglich ist, unabhängig davon, wo man wohnt oder das Glas gekauft
hat. Auch die Gastronomie ist berechtigt, Altglas auch in höheren Mengen
über die Altglascontainer zu entsorgen. Dies bedeutet, dass auch jemand, der
außerhalb Frankfurts wohnt, Altglas in die Glascontainer in Berkersheim
einwerfen darf. Die Befüllungsgrade der Altglas-container können also durchaus
schwanken und sind schwer kalkulierbar. Eine Überprüfung der Auslastung von Glascontainern
ist aus den genannten Gründen nicht nur schwer umsetzbar, sondern auch
nicht repräsentativ. Aussagekräftiger sind die Erfahrungswerte von Anwohnern
und Ortsbeiräten. Die Ortsbeiräte können für Glascontainer, die erfahrungsgemäß
regelmäßig überfüllt sind, zusätzliche Container beantragen. Die Anträge
werden geprüft und bei entsprechender Eignung des Standplatzes zusätzliche
Behälter aufgestellt. Zu Punkt 2: Die FES GmbH hat die Standorte Wickenweg/Sanddornweg
und Am Kalten Berg auf ihre
logistische Bedienbarkeit und Eignung hin überprüft und dem Magistrat
mitgeteilt, dass an den genannten Standorten zum 16.10.2017 jeweils ein
weiterer Container aufgestellt wurde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2099