Meine Nachbarschaft: Sanddornweg
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Vorlagen
Poller auf Höhe Wickenweg 90
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7532 entstanden aus Vorlage: OF 1088/10 vom 18.08.2025 Betreff: Poller auf Höhe Wickenweg 90 Anwohner berichten, dass der Gehweg zwischen der Kita im Wickenweg 88a und dem Schuleingang Wickenweg häufig von mutmaßlichen Elterntaxis zum Parken missbräuchlich genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zwei Poller mit Feuerwehrschließung zwischen dem Treppenzugang zur Bethanienkirche und der Grundstückausfahrt Wickenweg 90 anzubringen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Budgetmittel des Ortsbeirates für die Neuanschaffung einer Orgel für die Bethaniengemeinde, Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 555/10 Betreff: Budgetmittel des Ortsbeirates für die Neuanschaffung einer Orgel für die Bethaniengemeinde, Frankfurter Berg Der Ortsbeirat unterstützt das Orgelprojekt der Evangelischen Bethaniengemeinde (Wickenweg 60a, 60433 Frankfurt am Main) mit einem Betrag von 2.600 € (10 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten). Begründung: Die Bethanienkirche, Frankfurter Berg, war der erste Kirchenbau nach dem 2. Weltkrieg in Frankfurt am Main und wurde als Notkirche nach ihrer Fertigstellung am Ostersonntag 1949 eröffnet und geweiht, der Kirchturm wurde 1957, die Sakristei 1958 fertiggestellt. Das gesamte Ensemble der Bethanienkirche steht unter Denkmalschutz. Der Kircheninnenraum wurde bereits vollständig neu renoviert und von Januar bis voraussichtlich Ende Mai 2023 wird in der Bethanienkirche die Elektrik vollständig erneuert, wobei dabei energiesparende LED-Lampen verwendet werden. Diese Kosten werden vollständig vom Evangelischen Regionalverband übernommen. Nicht übernommen werden die Kosten für eine dringend notwendige und benötigte elektrische Orgel, die die 30 Jahre alte Orgel ersetzen soll. Vorgesehen ist das Modell Gloria Concerto 238 DLX mit voraussichtlichen Kosten von ca. 26.000 €. Diese Kosten sollen ausschließlich durch bestehende Rücklagen der Kirchengemeinde, Spenden bzw. Sammlungen innerhalb und außerhalb der Kirchengemeinde aufgebracht werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 555/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und 1 FDP gegen AfD (= Annahme); SPD und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenVorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet Hilgenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373 entstanden aus Vorlage: OF 721/10 vom 04.03.2019 Betreff: Vorstellung der Verbindungsbrücke zum Neubaugebiet Hilgenfeld Vorgang: M 14/19; OA 353/19 OBR 10 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat zeitnah die planerischen Möglichkeiten für die barrierefreie Verbindungsbrücke zu dem Neubaugebiet Hilgenfeld vorzustellen. Von besonderem Interesse ist, wie die Anbindung einer barrierefreien Verbindungsbrücke an den Rotdornweg bzw. Sanddornweg sowie den Ebereschenw eg erfolgen kann. Darüber hinaus ist es in Verbindung mit der Brücke erforderlich, die Form und die genaue Lage der kolportierten vier Wohnobjekte am Ende des Ebereschenweges zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Anregung vom 19.02.2019, OA 353 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1226 Aktenzeichen: 61 0
Verbindungsweg vom Berkersheimer Weg zum Wickenweg durch die Grünanlage (Satzungs-Nr.: 645)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4153 entstanden aus Vorlage: OF 661/10 vom 07.01.2019 Betreff: Verbindungsweg vom Berkersheimer Weg zum Wickenweg durch die Grünanlage (Satzungs-Nr.: 645) Der stark frequentierte Verbindungsweg durch die Grünanlage, vom Berkersheimer Weg zum Wickenweg, befindet sich in einem erheblich schlechten, teils auch gesundheitsgefährdenden Zustand. Der Magistrat hatte aufgrund entsprechender Hinweise bereits im Herbst 2017 baldige Maßnahmen - insbesondere zur Beseitigung der Schlaglöcher - angekündigt. Leider muss der Ortsbeirat bis zum heutigen Tag feststellen, dass keine Maßnahmen erfolgten und sich die Lage zunehmend verschlechterte. Der Magistrat wird daher gebeten, seinen Verkehrssicherungspflichten endlich und zeitnah nachzukommen sowie die Stolperfallen bis zu einer adäquaten Reparatur gegebenenfalls interimistisch zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 690 Aktenzeichen: 67 0
Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2099 entstanden aus Vorlage: OF 372/10 vom 28.08.2017 Betreff: Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim Es wurde zum wiederholten Male beobachtet, dass die bisherigen Leerungen von Glascontainern im Ortsbezirk 10 nicht ausreichen (bspw. im Wickenweg am Frankfurter Berg oder Am Kalten Berg in Berkersheim). Die Anwohner legen neben oder auf den überfüllten Containern Gläser und Glasflaschen ab, die u. a. zum Hindernis auf Schulwegen werden und dazu ein unschönes Bild abgeben. Wegen der immer weiter ansteigenden Einwohnerzahl im Ortsbezirk 10 ist es dringend vonnöten, weitere Container aufzustellen oder aber die Frequenz der Leerungen deutlich zu erhöhen. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die FES alle Glascontainerstandorte im Ortsbezirk 10 auf ihre Auslastung hin überprüft. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, die FES (oder das zuständige Unternehmen) zu beauftragen, am Frankfurter Berg (Standort im Wickenweg) und in Berkersheim (Am Kalten Berg) einen zusätzlichen Glascontainer aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Instandsetzung des Weges in der Grünanlage 617
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 284/10 vom 27.04.2017 Betreff: Instandsetzung des Weges in der Grünanlage 617 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der stark beschädigten Weg in der Grünanlage 617, zwischen Berkersheimer Weg und Wickenweg, zeitnah instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1423 Aktenzeichen: 67 0
Zusätzlicher Schutzmann vor Ort für das 15. Polizeirevier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 59/14 vom 25.02.2017 Betreff: Zusätzlicher Schutzmann vor Ort für das 15. Polizeirevier Der Magistrat wird gebeten, sich beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main dafür einzusetzen, dass für den Bereich des 15. Polizeireviers ein zusätzlicher zweiter Streifenpolizist eingerichtet wird. Begründung: Das 15. Polizeirevier, das in Kürze vom Wickenweg weiter weg ins Mertonviertel verlegt wird, hat traditionell für die Bestreifung des Reviers in den Stadtteilen Harheim, Bonames, Berkersheim, Frankfurter Berg, Kalbach, Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach einen einzigen Schutzmann vor Ort (SvO), obwohl aufgrund vieler Baugebiete die Einwohnerzahl in den letzten Jahren angestiegen ist und weiter ansteigen wird. Ein einziger Schutzmann für diesen großen Bereich ist zu wenig, um hinreichend Präsenz zu zeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1156 Aktenzeichen: 32 4
Weitere Nutzung des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1107 entstanden aus Vorlage: OF 200/10 vom 03.01.2017 Betreff: Weitere Nutzung des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mit der ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin des Gebäudes im Wickenweg, das gegenwärtig vom 15. Polizeirevier genutzt wird, eine vertragliche Vereinbarung ausgehandelt wird, die es ermöglicht, dieses Gebäude nach Wegzug der Polizei im Frühjahr 2018 für öffentliche Belange, etwa einen Hort für die Albert-Schweitzer-Schule, zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird auf bereits erfolgte Gespräche der DJR - Deutsche Jugend aus Russland hingewiesen. Begründung: Am Frankfurter Berg fehlen nach wie vor Räumlichkeiten für öffentliche Belange, insbesondere für die Jugendarbeit und die Betreuung von Schulkindern. Insofern bietet es sich an, das jetzt noch von der Polizei genutzte Gebäude, das ohnehin im Eigentum der stadteigenen ABG Frankfurt Holding steht, für diese Zwecke nach Wegzug der Polizei zu sichern und so diesem Notstand auf einfache Weise abzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 781 Anregung an den Magistrat vom 20.06.2017, OM 1827 Aktenzeichen: 92 40
eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Flächen für eine Polizeistation bei Aufstellen von Bebauungsplänen im Bereich des Ortsbezirks 10 ausdrücklich vorsehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 557/10 Betreff: Flächen für eine Polizeistation bei Aufstellen von Bebauungsplänen im Bereich des Ortsbezirks 10 ausdrücklich vorsehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei Überlegungen für neue Bebauungspläne im Bereich des Ortsbezirks 10 eine ausreichende Fläche vorzusehen, auf denen eine neue Polizeistation errichtet werden kann, die den Bedürfnissen des modernen Polizeibetriebes Rechnung trägt. Dabei ist darauf zu achten, dass eine solche Fläche verkehrstechnisch unmittelbar an eine Hauptstraße angebunden ist Begründung: Das gegenwärtige Gelände und Gebäude für das 15. Polizeirevier im Wickenweg ist für die aktuellen polizeilichen Bedürfnisse nur eingeschränkt geeignet. Insbesondere seit Angliederung einer Hundestaffel wird es dem räumlichen Bedarf nicht mehr hinreichend gerecht. Außerdem ist die Zuwegung mitten im Wohngebiet suboptimal. Die Suche nach einem Ausweichgebäude war bisher nach Auskunft des Revierleiters noch nicht erfolgreich. Insofern wäre es sinnvoll, bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne bereits eine Fläche vorzusehen, auf der die Bedürfnisse der Polizei optimal befriedigt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 557/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 557/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2013, OF 200/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung des Bebauungsplans B516 zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für die Verlegung des Polizeireviers 15 frei ist oder frei gehalten werden kann. Begründung: In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 200/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherstellung der Baumbestände und der Begrünung bei Verlängerung der U 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1153 entstanden aus Vorlage: OF 253/10 vom 02.05.2012 Betreff: Sicherstellung der Baumbestände und der Begrünung bei Verlängerung der U 5 Wie dieser Tage der Presse zu entnehmen war, soll die Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg nun doch nicht nach den Planungen zum Sparhaushalt verschoben werden, sondern erfreulicherweise kurzfristiger erfolgen. Zum Schutz und zur Sicherstellung der Baumbestände möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die gemäß der Einschätzung des PGNU* in der von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH in Auftrag gegebenen Studie soweit wie möglich nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, dem landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag für die Verlängerung der U-Bahn-Strecke U 5 zum Frankfurter Berg empfohlenen Maßnahmen wie auch die aus der Studie hervorgehende Umsetzung sichergestellt werden: 1. Schutz der Bestandsbäume durch Stamm- und Wurzelschutzmaßnahmen; 2. Neuanpflanzung von standortgerechten Einzelbäumen und Baumreihen zur Wiederherstellung und Neustrukturierung des Straßenbildes; 3. Neuanlage von Gehölzpflanzungen aus standortheimischen Strauch- und Baumarten in den Böschungsbereichen; 4. Anpflanzung einer Laubbaumallee als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme entlang der L 3008 zwischen Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach; 5. Anlage der Gleistrasse als Rasengleis zur Vermeidung von Bodenversiegelung, Lärmemissionen und Oberflächenabflüssen. 6. Neuanlage und Wiederherstellung von Verkehrsgrünflächen und Straßenbegleitgrün durch Rasenansaat und Anpflanzung von bodendeckenden Gehölzen. Die aktuelle Planung soll dem Ortsbeirat 10 rechtzeitig vorgestellt werden. Begründung: Insgesamt bietet die Homburger Landstraße das Bild einer relativ gut durchgrünten, innerstädtischen Hauptverkehrsstraße. Hinsichtlich des Stadtbildes besonderes bemerkenswert und hochwertig sind die Straßenabschnitte mit beidseitig ausgewachsenen Lindenalleen (Jean-Monnet-Straße bis Kaiserkronenweg sowie die alte Landstraße zwischen Wickenweg und S-Bahn-Station). In der vorliegenden Planung konzentrieren sich die landschaftspflegerischen Maßnahmen insbesondere auf den größtmöglichen Schutz des vorhandenen Baumbestandes sowie die Ersatzpflanzungen für gerodete Baum- und Gehölzbestände. (Zitatauszüge aus der Studie; Quelle: PGNU LBMP U) *PGNU - Das Planungsbüro für Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Umweltanalyse, Umweltbaubegleitung, Naturschutz und Artenschutz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2012, OF 77/13 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1249 Aktenzeichen: OM1270 12
eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Glascontainer im Bereich der Neubaugebiete des Ortsbezirks 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2012, OF 251/10 Betreff: Glascontainer im Bereich der Neubaugebiete des Ortsbezirks 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zusätzliche Glascontainer im Bereich der Neubaugebiete des Ortsbezirks 10 jeweils an möglichst zentralen und nicht störenden Stellen aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bedarf an Glascontainern im Ortsbezirk 10 steigt. Bereits vorhandene und überlastete Standorte, beispielsweise im Wickenweg am Frankfurter Berg, sind zu überprüfen und so weit möglich um jeweils einen weiteren Glascontainer zu ergänzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 251/10 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 219/10 vom 29.03.2012 Betreff: Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Frankfurter Berg im Bereich der Sonnentaustraße, des Azaleenweges und der Grünanlage Wickenweg/Berkersheimer Weg Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Seitens mehrerer Anwohner sowie Bürger, welche regelmäßig mit ihren Hunden am Frankfurter Berg unterwegs sind, wurde der Wunsch nach entsprechenden Spendern geäußert. Erfreulicherweise haben sich bereits drei dem Ortsbeirat bekannte Hundehalter zur Übernahme der erforderlichen Patenschaften bereit erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1054 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 97/10 vom 09.10.2011 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 15. Polizeirevier erforderlich Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum 15. Polizeirevier im Wickenweg am Frankfurter Berg durch eine rollstuhlgerechte Rampe barrierefrei zu gestalten. Begründung: Der Zugang zu einem Polizeirevier sollte barrierefrei sein. Es sollte vermieden werden, dass Besucher des Reviers aufgrund der baulichen Verhältnisse ausgegrenzt werden oder beispielsweise Polizeiprotokolle im Freien aufgenommen werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 153 Aktenzeichen: 23 22
Leerungsintervalle der Altglascontainer im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 211 entstanden aus Vorlage: OF 42/10 vom 22.06.2011 Betreff: Leerungsintervalle der Altglascontainer im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum es immer häufiger zu offensichtlichen Versäumnissen in der Leerung der Altglascontainer kommt. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um eine detaillierte Aufstellung zu den vertraglich vereinbarten Leerungszeiten aller im Ortsbezirk 10 befindlichen Altglascontainer gebeten. Begründung: Erneut wurde in den Medien über nichterfolgte Leerungen von Glascontainern im Frankfurter Stadtgebiet in diesem Jahr sowie über einen nicht näher benannten Standort in Eckenheim berichtet. Dies stellt offensichtlich nur die Spitze des Problems dar, da auch weitere Versäumnisse bekannt wurden (z.B. Standorte: Park im Wickenweg, "Am Kalten Berg"). Neben dem unansehnlichen Bild ist auch ein gesteigertes Gefährdungspotential durch Glasscherben gegeben. Aufmerksame Bürger haben den Eindruck, dass sowohl sie als auch die Stadt Frankfurt am Main mit den damit verbundenen Gebühren möglicherweise Leistungen vergüten, welche durch das beauftragte Unternehmen nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang ordnungsgemäß erfüllt werden. Gegebenenfalls müssten aber auch einzelne, dann näher zu bestimmende Standorte im Ortsbezirk 10 einer neuen Prüfung der Intervalle unterzogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1237 Aktenzeichen: 79 4
Neue Grünfläche für den kleinen Park am Wickenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 1064/10 vom 19.12.2010 Betreff: Neue Grünfläche für den kleinen Park am Wickenweg Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der kleine Park neben der Kindertagesstätte der Ev. Bethaniengemeinde im Wickenweg dringend als Grünfläche gestaltet und somit wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird. Begründung: Durch die Bebauung des Geländes nördlich des Wickenwegs Richtung Bahngleise (Wickenweg "seitlich", Sanddornweg, verlängerter Weiß- und Rotdornweg) und der damit einhergehenden Lagerung von Baumaterial auf der Wiese des Parks, ist dieser völlig zerstört worden. Die von den Anwohnern erhoffte und erwartete Begrünung nach Beendigung der Baumaßnahmen im Wicken- und Sanddornweg ist aber ausgeblieben, sodass es hierüber mittlerweile zu Recht viele Beschwerden gibt. Die ehemals grüne Wiese ist zu einem "erdigen Stoppelfeld" mit einigen Grashalmen verkommen. Anwohnern und Spaziergängern bietet sich ein kaum erträgliches Bild. Hier muss durch eine neue Begrünung schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2011, ST 454 Aktenzeichen: 67 0
Heckenrückschnitt Homburger Landstraße/Wickenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3993 entstanden aus Vorlage: OF 926/10 vom 22.02.2010 Betreff: Heckenrückschnitt Homburger Landstraße/Wickenweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Hecken und Bäume im Bereich der Homburger Landstraße (Höhe Wickenweg) und im weiteren Verlauf der Straße in Richtung Bonames regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit den abbiegenden Fahrzeugen in dem Stichstraßenbereich Homburger Landstraße ausreichende Sicht auf den entgegenkommenden fließenden Straßenverkehr gewährt wird. Begründung: Die Hecken und Bäume in diesem Bereich sind über 2 Meter hochgewachsen bzw. gewuchert. Ein Abbiegen von der Homburger Landstraße in diesen Stichstraßenbereich ist in diesem Bereich gefährlich, da dem Autofahrer durch die Bepflanzung die Sicht genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2010, ST 571 Aktenzeichen: 66 0
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