Sichere Neugestaltung von Abschnitten der Heddernheimer Kirchstraße: Konzeptvorschlag Verkehrssicherheit erhöhen in der Heddernheimer Kirchstraße
Stellungnahme des Magistrats
Ergänzend zur Stellungnahme des Magistrats ST 1422/2022 kann der Magistrat Folgendes mitteilen: Zu den Fußgängerüberwegen: In einer Tempo-30-Zone kommt ein Fußgängerüberweg (FGÜ) nicht infrage. Wegen der Nähe zu einer Schule hat der Magistrat dennoch Knotenpunktzählungen zwischen der Heddernheimer Kirchstraße 7 und der Gerningstraße 9 sowie zwischen der Heddernheimer Kirchstraße 9 und der Gerningstraße 10 veranlasst. Dabei wurden alle Ströme des querenden Fußverkehrs erfasst. Die Zahlen des Fußverkehrs und der Fahrzeuge rechtfertigen in den beiden betroffenen Abschnitten keine Neuanlage eines FGÜ. Der Magistrat kann der Anregung, solche neu anzulegen, daher nicht entsprechen. Zu 1b. Die in der ST 1422/2022 als Alternative zu Gehwegnasen aufgeführten Markierungen sind nur dann zielführend, wenn auch Stahlabweiser eingesetzt werden (dies gilt auch für die weiteren Unterpunkte). Mit Blick auf die beengten Straßenverhältnisse und darauf, dass ein Abbiegen auch für größere Fahrzeuge gewährleistet bleiben muss, sind Stahlabweiser in diesem Abschnitt allerdings nicht möglich. Zu 2a. In diesem Abschnitt gibt es schon eine Einengung durch eine abgesicherte Sperrflächenmarkierung. Von weiteren Maßnahmen verspricht sich der Magistrat keine Verbesserung und sieht daher von diesen ab. 3b. Der Magistrat sieht die Gefahr, dass durch weitere Einengungen Fahrzeuge beim Fahren durch die Kurve beschädigt werden. Auch der Radverkehr könnte beeinträchtigt werden. Diesem Punkt kann daher nicht entsprochen werden. 3d. Dort gibt es bereits parkende Fahrzeuge und der Kfz-Verkehr muss weit ausholen. Es gilt zu vermeiden, dass der Radverkehr, der in der Gegenrichtung der Einbahnstraße unterwegs ist, gefährdet wird. Auch bestünde die Gefahr, dass Stahlabweiser oder der Bordstein durch das Ausweichen größerer Fahrzeuge beschädigt werden. Der Magistrat kann daher auch diesem Teil der Anregung nicht entsprechen.