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Sichere Neugestaltung von Abschnitten der Heddernheimer Kirchstraße: Konzeptvorschlag Verkehrssicherheit erhöhen in der Heddernheimer Kirchstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In den folgenden vom Ortsbeirat aufgeführten Abschnitten wird der Magistrat Knotenpunktzählungen mit Auswertungen aller querenden Fußgängerströme veranlassen: - Zwischen Heddernheimer Kirchstraße 7 und Gerningstraße 9 - Zwischen Heddernheimer Kirchstraße 9 und Gerningstraße 10. Der Magistrat bedauert, zu den in der Anregung geforderten Fußgängerüberwegen und einzelnen Aspekten binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zu 1b. Bauliche Änderungen in Form von Gehwegnasen verursachen neben der eigentlichen Vergrößerung der Gehwegfläche auch zusätzliche Kosten an den Einrichtungen zur Ableitung des Oberflächenwassers der Fahrbahn. So ist es aus wirtschaftlichen Gründen ratsam, solche Ergänzungen oder Umgestaltungen von Knotenpunkten im Rahmen einer erforderlichen Instandsetzungsmaßnahme der Fahrbahnen auszuführen. Diese stehen jedoch im Bereich der Heddernheimer Landstraße auf absehbare Zeit nicht an, weshalb der Magistrat dieser Anregung aktuell nicht entsprechen kann. Zu 1b)/1 und 1b)/2 Der Magistrat verweist auf 1b). Zu 1b)/3 Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Durch die Poller würde eine Gefahrenquelle für Radfahrende geschaffen. Zu 1b)/4 Für den Bau einer "leichten Fahrbahnerhöhung" gilt Ähnliches wie für den Bau von Gehwegnasen. Auch diese könnten im Rahmen einer umfänglichen Sanierungsmaßnahme der Fahrbahn integriert werden. Allerdings sieht der Magistrat dies grundsätzlich kritisch. Dies liegt beispielsweise an den erhöhten Emissionen durch abbremsende und beschleunigende Fahrzeuge, den Geräuschen und Erschütterungen beim Überfahren sowie den Problemen beim Befahren mit Linienbussen, Rettungs-, Einsatzfahrzeugen, und Krankentransporten. Auch gibt es direkt vor der Kita einen Parkstreifen und somit zwischen Fußweg und fließendem Verkehr eine Fahrzeugbreite Abstand. Zu 1b)/5 Analog zum Punkt 1b)/3 sieht der Magistrat hier keine Möglichkeit für eine bauliche Absicherung. Zu 2a) Der Magistrat wird prüfen, ob sich auch durch Markierungen ein vergleichbares, aber ungleich kostengünstigeres Resultat erzielen lässt. Zu 2b) Der Magistrat verweist auf 1b)/4. Zu 3a) und 3c) Hier steht noch das Ergebnis der Knotenpunktzählung aus. Zu 3b) und 3d) Auch hier wird sondiert, inwiefern mit Markierungen eine kostengünstigere Lösung zu erreichen wäre. Zu 4a) Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Dies liegt an der sogenannten Schleppkurve, dem Platz also, den größere Fahrzeuge wie Lastkraftwagen an dieser Stelle zum Abbiegen benötigen. Zu 5. Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten erneuert. Abschließend möchte der Magistrat - wie hier bereits aufgeführt - noch einmal darauf hinweisen, dass der Bau von Gehwegnasen bei einer künftigen Sanierung der Fahrbahn gerne berücksichtigt werden kann.