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Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei Starkregenereignissen muss für den Eschbach - wie für alle anderen Taunusbäche - mit der Bildung von kurzzeitigen und kräftigen Hochwasserwellen gerechnet werden. Zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle liegen hier nur wenige Stunden. Somit gibt es für diese Bäche kaum ausreichend Zeit für eine Vorwarnung. Bei der größeren Nidda entwickeln sich Hochwasserereignisse dagegen eher über einen längeren regenreichen Zeitraum, gegebenenfalls verbunden mit einer Schneeschmelze. Das Schutzniveau vor Hochwasser ist an den verschiedenen Gewässern unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Nidda besteht ein hohes Schutzniveau. Diese ist für den Hochwasserfall ausgebaut, der statistisch alle 100 Jahre eintritt. Bei den Bächen kann dagegen zurzeit kein definiertes - beziehungsweise einheitliches Schutzniveau - gewährleistet werden. Ein operativer Schutz durch die Feuerwehr kann hier aufgrund des sehr raschen Auftretens des Hochwassers nicht sichergestellt werden. An Fließgewässern, wie Nidda und Eschbach, ist es von besonderer Wichtigkeit, durch umfassende Vorsorge im Vorfeld etwaiger Hochwasserereignisse Schäden weitgehend zu minimieren. Im Wasserhaushaltsgesetz werden in § 5 Absatz 2 diesbezüglich die allgemeinen Sorgfaltspflichten wie folgt formuliert: "Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen." Informationen über die aktuelle Hochwassersituation, Vorhersagen und Meldestufen sowie aktuelle Messwerte können im Internet auf der Webseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (https://www.hochwasser-hessen.de/hochwasserportal-hessen.html) abgerufen werden. Für die Nidda sind hier ein Pegel in Bad Vilbel, für den Eschbach ein Pegel in Ober-Eschbach dargestellt. Außerdem können in der kostenfreien App "Meine Pegel" definierte Gewässerpegel heruntergeladen werden (https://www2.hochwasser-hessen.de/hochwasserportal-hessen/aktuelle-hochwasserlage/links.html). Zudem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich über allgemeine Warn-Apps (zum Beispiel NINA) warnen zu lassen. Aufgrund der oben beschriebenen Gefahr einer sehr schnellen Entwicklung von Hochwasserwellen bei Bächen wie dem Eschbach ist eine gezielte Vorwarnung aber nur begrenzt möglich. Entsprechend ist hier auf Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bezüglich Starkregen zu achten. Kommt es zu einer Lage wie etwa einem signifikanten Hochwasserereignis im Stadtgebiet oder ist dies zu erwarten, kann die betroffene Bevölkerung über folgende Kanäle gewarnt und informiert werden: Rundfunk, Modulares Warnsystem des Bundes (MoWaS), Kurznachrichtendienst Twitter, Webseite der Feuerwehr, Lautsprecherdurchsagen und Bürgertelefon. Bei den Rundfunksendern kann über das Lagezentrum der Hessischen Polizei eine Warnmeldung angeordnet werden. Zudem können mit MoWaS Warnmeldungen an Rundfunk- und Fernsehsender sowie an NINA und damit auch an andere Warn-Apps übermittelt werden. Des Weiteren können in betroffenen Gebieten Lautsprecherdurchsagen durch die Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr erfolgen. Je nach Lage kann zur Information ergänzend ein Bürgertelefon eingerichtet werden. Darüber hinaus ist geplant, der Stadtverordnetenversammlung in den nächsten Monaten ein von der Branddirektion erarbeitetes Warnkonzept für ein flächendeckendes Sirenensystem für Frankfurt am Main mit 152 Sirenenstandorten vorzulegen. Unabhängig von den vorgenannten Aspekten hat die Stadtentwässerung im Rahmen der Gewässerunterhaltung im Jahr 2003 im Mündungsbereich des Eschbachs in die Nidda große Uferabbrüche beseitigt und den Abflussquerschnitt vergrößert. Zudem wurden im Jahr 2007 am Eschbach gezielt folgende Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchgeführt: Errichtung eines kleinen Walls an der linken Uferseite im Bereich Heinrich-Becker-Straße, Entfernung von hydraulischen Engpässen, wie in das Gewässer hineinragende Bäume oder Baumstümpfe, Entfernen von Sedimenten unter der Straßenbrücken Deuil-la-Barre-Straße und Riedhalsstraße sowie der Einbau von Steinsätzen zur Böschungssicherung. Bei den Fließgewässern im Stadtgebiet von Frankfurt am Main ist bei der Hochwassergefahr zwischen den großen staugeregelten Flüssen Main und Nidda auf der einen Seite sowie den Bächen auf der anderen Seite zu unterscheiden. Bei Main und Nidda sind Hochwasserereignisse in der Regel eher im Winterhalbjahr zu erwarten, das Wasser steigt mit einer langen Vorwarnzeit langsam an. Es kommt dann zu großräumigen und längeren Überflutungen. Dagegen ist bei den Bächen eher ein schnell ansteigendes und abschwellendes Hochwasser mit kurzen Vorwarnzeiten die Regel. Das Wasser kommt hier sturzflutartig und es sind kleinräumige Überflutungen zu erwarten, die durch Starkregenereignisse im Einzugsgebiet hervorgerufen werden können. Bei den Bächen wiederum sind die mittelgebirgsähnlichen Taunusbäche im Norden beziehungsweise Nordwesten des Stadtgebiets und die übrigen Bäche mit niedrigerem Gefälle zu unterscheiden. Grundsätzlich stellt der Hochwasserschutz eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung dar. Die Aufgaben liegen hierbei vor allem bei der Branddirektion, der Stadtentwässerung und dem Umweltamt. Die Branddirektion ist zuständig für den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr im Hochwasserfall. Die Stadtentwässerung Frankfurt ist - mit Ausnahme vom Main (Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes) - unterhaltungspflichtig für die Fließgewässer. Das Umweltamt - und hier die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde - ist vorrangig für wasserrechtliche Genehmigungen zuständig. Zudem führt die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde regelmäßig sogenannte Wasserschauen an den Fließgewässern durch. Sie ist weiter bei der Erteilung von Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten und Gewässerrandstreifen einzubinden und gibt bei Bebauungsplänen Stellungnahmen unter anderem zum Hochwasserschutz ab. Das Land Hessen - und hier die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt - ist vor allem verantwortlich für die Festsetzung von amtlichen Überschwemmungsgebieten, die Erstellung der Hochwasser-Risikomanagement-Planung nach den Vorgaben der in deutsches Wasserrecht umgesetzten EU-Richtlinie und die Genehmigung von Fließgewässer betreffenden Baumaßnahmen. Das gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003, § 4879, zu erarbeitende Hochwasserschutzkonzept für das Stadtgebiet stellt keine in sich abgeschlossene zusammenhängende Unterlage dar, sondern besteht aus einer Vielzahl einzelner Untersuchungen, Informationen, Plänen etc. Seit dem Jahr 2003 wurden viele verschiedene städtische Aktivitäten ergriffen, um den Hochwasserschutz im Stadtgebiet zu verbessern. Dabei wurden die im Beschluss geforderten Bestandteile berücksichtigt. Zudem gab es eine Reihe übergeordneter rechtlicher und fachlicher Entwicklungen. Als wichtigste Aktivitäten und Entwicklungen sind hierbei zu nennen: - Erstellung und Druck von sechs großformatigen Faltblättern "Hochwasser - Was tun?" zu Main, Nidda, Luderbach, Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach (2006) sowie des Flyers "Gefahr durch Hochwasser - Sorgen Sie vor!" mit allgemeinen Informationen (2020) begleitet vom Ausbau der zugehörigen Internetpräsenz - Erstellung und Inkraftsetzung von Hochwasser-Dienstordnungen (Regelung der behördeninternen Informationsweitergabe) für Erlenbach und Liederbach (2006); für Main und Nidda bereits vorher vorhanden - Errichtung Gewässerpegel an Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach (bis 2011) - Erstellung Sonderschutzplan für den Einsatz der Feuerwehr bei Hochwasser am Main (2011) - Durchführung einer Großübung zum Hochwasserschutz (2012) - Erstellung Risikoanalyse für verschiedene Hochwasserszenarien am Main (2013) - Umsetzung Hochwasser-Risikomanagement-Planung mit Erstellung Gefahren-/Risikokarten und Maßnahmensteckbriefen für Main, Nidda und Liederbach/Sulzbach (ab 2014) - Erstellung Gutachten "Hochwasserverhalten Taunusbäche" mit Bewertung der Hochwassercharakteristik und möglicher Warnsysteme (2015) - Erstellung und Veröffentlichung Starkregengefahrenkarten (2021) Nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 wurde seitens Branddirektion, Stadtentwässerung und Umweltamt vereinbart, den Status quo des Hochwasserrisikos im Stadtgebiet gemeinsam zu überprüfen, erforderliche zusätzliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz abzustimmen und deren Realisierung zu planen. Als erstes Ergebnis hieraus sind prioritär folgende Maßnahmen geplant: - Durchführung eines Audits zur Überflutungsvorsorge: Ziel des von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. organisierten Audits ist es, die nicht-bauliche Überflutungsvorsorge für das Stadtgebiet mit den Verantwortlichen zu analysieren und zu bewerten. Ziel ist eine unabhängige und allgemeinverständliche Bewertung. Damit soll eine bessere Klarheit über die Risiken durch Hochwasser geschaffen und Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes abgeleitet werden. - Evaluierung Hochwasserrisikomanagementplan Liederbach: Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden zeitnah geprüft. Anschließend soll die Realisierung von als zweckmäßig eingestuften Maßnahmen angestoßen werden. - Beschaffung mobiles Schutzsystem: Am Main ist das Ziel, ein Hochwasser operativ beherrschen zu können, das statistisch alle 25 Jahre auftritt. Hierzu steht noch die Beschaffung eines mobilen technischen Hochwasserschutzsystems mit einer Länge von zwei Kilometern aus, für dessen Beschaffung die finanziellen Mittel beantragt werden und eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet wird. Über weiterführende, konkret zu ergreifende Maßnahmen zum Hochwasserschutz, soll nach Vorliegen des Ergebnisses des Audits zur Überflutungsvorsorge entschieden werden.