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Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren Zuläufe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine fehlende Erwähnung des Kalbach liegt an der Größe des Einzugsgebiets des Baches. Das Einzugsgebiet des Kalbach beträgt lediglich rund 8 km2, während die Einzugsgebiete der anderen Niddazuläufe zwischen 32 km2 und 86 km2 groß sind. In den letzten Jahren wurden von der Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorkehrungen im Sinne des Hochwasserschutzes getroffen, wie insbesondere die Realisierung einer Hochwassermulde entlang der Stadtbahn und die naturnahe Umgestaltung im Bereich zwischen Kätcheslachmündung bis zur Kreuzung mit der Stadtbahn einschließlich des Baus der Kätcheslachmulde. Der Kalbach kann damit ein Hochwasserereignis HQ 50, das statistisch einmal in 50 Jahren zu erwarten ist, ausuferungsfrei ableiten. Bei einem Hochwasserereignis HQ 100 (gesetzlich festgestelltes Überschwemmungsgebiet), das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, sind lediglich nicht bebaute Flächen von der Überflutung betroffen. Eine nachträgliche Aufnahme des Kalbach in die Stellungnahme des Magistrats ST 275 vom 04.02.2022 wird aufgrund der zuvor beschriebenen Argumente nicht als erforderlich betrachtet.