Frankfurter Immobilienmarkt II
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 274
Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt II Der Magistrat kann diese Anfrage des Ortsbeirats nicht beantworten, da nicht ersichtlich ist, was unter "illegalen Eigentümerstrukturen" verstanden wird. Der Nachweis über das Eigentum an einem Grundstück lässt sich am Grundbuch führen. Bei diesem handelt es sich um ein öffentliches Register, es genießt öffentlichen Glauben. Dies bedeutet, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragung unterstellt ist. Eingetragene Eigentümer sind daher als "legal" zu erachten. Sofern der Ortsbeirat mit der Anregung auf unrichtige Eintragungen im Grundbuch abzielt, so ist hier nicht die Stadt Frankfurt die zuständige Ansprechpartnerin, sondern zunächst das Grundbuchamt am Amtsgericht Frankfurt.