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Informationskampagne zum organisierten Zwangsbetteln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die geschilderten Sachverhalte - organisierte Ausbeutung und Zwangsbettelei - beinhalten schwerwiegende Straftaten wie Menschenhandel, gewerbsmäßigen Betrug usw., deren Verfolgung und Aufklärung in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei fallen. Bislang verfügen weder die Landes- noch die Stadtpolizei über gesicherte Informationen zu dieser Vorwurfslage. Wie bereits auf die Anfrage des Ortsbeirats vom 14.05.2018, V 868 (ST 1607/18), mitgeteilt wurde, werden seitens der Stadtpolizei auch auf der Leipziger Straße immer wieder Bettler festgestellt, da es sich auch bei dieser um eine belebte Einkaufsstraße handelt. Eine Informationskampagne zu dieser Problematik kann nur allgemeiner Art sein, um auf die grundsätzlichen Zusammenhänge hinzuweisen und davon abzuraten, Geld zu geben. Sofern die in Rede stehenden Sachverhalte durch Beobachtungen und Hinweise von verlässlichen Zeugen bzw. anderen Beweislagen nachweisbar wäre, sollten diese der Kriminalpolizei zur Kenntnis gegeben werden. Die dortige Bewertung und Einschätzung in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, könnte dann bei entsprechender Bestätigung zu weiteren Maßnahmen führen. Die in der Begründung der Anregung dargestellten Erkenntnisse des Abkassierens und ständigen Wechselns der Personen zwischen den Großstädten sind der Polizei und der Stadtpolizei bekannt. Sie basieren auf nicht beweissicheren Erkenntnissen, die für weitere Maßnahmen nicht ausreichen. Sowie weitere Erkenntnisse vorliegen, werden durch die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet.

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