Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST
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Betreff: Unzulängliche
Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Zunächst ist fest zu halten, dass
die Beschilderungen und Markierungen allesamt der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) entsprechen und gut erkennbar und verständlich sind. Bei der verbotswidrigen Nutzung der Linksabbiegespur
zum Geradeausfahren handelt es sich um ein absichtliches Fehlverhalten von
einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln
bei der derzeitigen Verkehrsführung nicht abgeholfen werden kann. Trotzdem sollte es hier nicht zu gefährlichen
Situationen für Radfahrende kommen, da die zwei vorhandenen Fahrspuren in der
Allerheiligenstraße die übliche Gesamtbreite von 6,50 m aufweisen, die eine
gefahrlose Abwicklung des Individualverkehrs gewährleisten. Mit einer Verbesserung der Situation ist zukünftig
zu rechnen, wenn die Allerheiligenstraße zwischen Stoltzestraße und
Allerheiligentor eine einspurige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs erhält. Die
darüber gewonnene Fahrspurbreite ermöglicht eine Führung des Radverkehrs in
beide Fahrtrichtungen durch die Markierung von Fahrradschutzstreifen und
Radfahrstreifen. Zudem wird eine Anbindung des Radverkehrs an das
Allerheiligentor hergestellt. Der Magistrat beabsichtigt die Umsetzung der
Maßnahme im Rahmen der 2019 ohnehin vorgesehenen Deckenerneuerung im gleichen
Abschnitt. Die durch den Ortsbeirat geforderte
Geschwindigkeitsreduzierung in der Allerheiligenstraße und Stoltzestraße wird
nach unserer gegenwärtigen Einschätzung bereits durch die Neuaufteilung der
Verkehrsfläche in der Allerheiligenstraße eintreten. Der Magistrat wird dies
durch Vorher-/Nachher-Untersuchungen überprüfen. Die Ergebnisse werden dann als
planerische Grundlage in die weiteren Überlegungen für eine Neuordnung des
Knotenpunkts Breite Gasse / Allerheiligenstraße / Stoltzestraße einbezogen. Der
Magistrat kommt bei Vorlage eines Planentwurfs auf den Ortsbeirat zu. Die Verkehrszeichen entsprechen mit einem
Durchmesser von 600 mm den Vorschriften und werden im gesamten Stadtgebiet,
auch bei 80 km/ h, angebracht, da sie auch bei dieser Geschwindigkeit noch gut
erkennbar sind. Das linke
Verkehrszeichen mit 30 km/h am Anfang der Allerheiligenstraße kann jedoch
besser sichtbar, etwa zehn Meter zurückversetzt und an einem separaten Mast,
angebracht werden, so dass es noch besser zu erkennen ist. Tempo 30 Markierungen kommen ausschließlich im
Eingangsbereich von Tempo 30 Zonen zum Einsatz. Ein Hinweis auf die in der Allerheiligenstraße
geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Bereich der Ampelanlage
Langestraße ist nicht möglich und auch nicht erforderlich, da die Tempo 30
Beschilderung rechtzeitig zu erkennen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.08.2018, OM 3547