Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 270
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Der Anregung zur Ziffer 3 und 4 wird entsprochen. Die Installation der öffentlichen Straßenbeleuchtung erfolgt nach den hierfür vorgesehenen normativen Vorgaben, dies auch mit dem Ziel, Beeinträchtigungen durch Lichteinfall in angrenzende Wohnbebauungen zu vermeiden.