Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Land-straße in Richtung Bundesautobahn 661
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST
263
Betreff: Wiederherstellung
der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger
Land-straße in Richtung Bundesautobahn 661 Einführend möchte der Magistrat in
Erinnerung bringen, dass die gegenwärtige Verkehrsführung (Sperrung der
Linksabbiegemöglichkeit in der Homburger Landstraße - Einrichtung einer
Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in Richtung Norden) im
Zusammenhang steht mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone in Preungesheim (Zone
10.2) und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung der Homburger Landstraße.
Auch bei den Überlegungen zur Straßenbahnanbindung von Preungesheim sowie der
Umstrukturierung der Kasernengelände Atterberry und Betts wurde die geänderte
Verkehrsführung frühzeitig berücksichtigt (siehe Magistratsberichte B
270/1993 und B 263/1997). Nach der Eröffnung der Ostumgehung A 661 forderte
sowohl der Ortsbeirat 3 (OA 1387/1995, Punkt 3) als auch die GRÜNEN (NR
542/1995, Punkt A 4) "Die Linksabbiegemöglichkeit von der Homburger
Landstraße in die Friedberger Landstraße wird abgeschafft. Gleichzeitig wird
eine Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in die Friedberger
Landstraße eingerichtet." Verkehrsuntersuchungen dazu haben diese Maßnahme
positiv bewertet und zur weiteren Verfolgung vorgeschlagen (siehe Berichte B
711/1995 und B 160/1997). Die weitere Planung und Realisierung erfolgte im
Rahmen der Straßenbahnverlängerung zum Frankfurter Bogen (siehe M 90/2001,
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, § 1337). Nunmehr wieder die angeregte Abbiegemöglichkeit
einzurichten, hätte, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, erhebliche
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße. Die Lichtsignalanlage Friedberger
Landstraße/Homburger Landstraße wird verkehrsabhängig mit einer Bevorzugung des
öffentlichen Nahverkehrs (Straßenbahn-Linie 18, Buslinien 30 und 36) in Grüner
Welle betrieben. Die Einrichtung einer Linksabbiegebeziehung von der Homburger
Landstraße in die Friedberger Landstraße hätte die Einrichtung einer
zusätzlichen Signalphase zur Folge, welche erhebliche Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße und auf den dort verkehrenden
öffentlichen Nahverkehr hätte. Alternativ dazu wurde eine Legalisierung der
U-Turnbeziehung an der Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße/Dortelweiler
Straße geprüft. Da die Fußgängersignale über die stadtauswärtige Fahrbahn und
der Linksabbieger in die Dortelweiler Straße feindlich zur Hauptrichtung sind,
wäre dies nur durch eine Verringerung der Freigabezeit für die Hauptrichtung
und/oder des Linksabbiegers zu realisieren. Im Zuge der Prüfung ergaben sich aber gerade bei den
beiden Signalgruppen der Hauptrichtung und des Linksabbiegers die vermutlich
größten Probleme hinsichtlich der Leistungsfähigkeit. So lange sich im
aktuellen Betrieb für die betreffenden Signalgruppen ganztägig keine
nennenswerten Reservezeiten bilden, ist diese Lösung nicht akzeptabel. Leider
ist das Verkehrsaufkommen in der letzten Zeit angestiegen, besonders bei der
Linksabbiegebeziehung. Zuletzt ist davon auszugehen, dass sich durch die
angeregte Fahrbeziehung zusätzlicher Verkehr, der heute über die Gießener
Straße geführt wird, auf die Homburger Landstraße verlagert mit entsprechend
negativen Folgen für das Wohnquartier. Aus den vorstehenden Gründen bittet der Magistrat um
Verständnis, dass von einer Umsetzung der Anregung abgesehen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4420