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Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Land-straße in Richtung Bundesautobahn 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 263 Betreff: Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Land-straße in Richtung Bundesautobahn 661 Einführend möchte der Magistrat in Erinnerung bringen, dass die gegenwärtige Verkehrsführung (Sperrung der Linksabbiegemöglichkeit in der Homburger Landstraße - Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in Richtung Norden) im Zusammenhang steht mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone in Preungesheim (Zone 10.2) und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung der Homburger Landstraße. Auch bei den Überlegungen zur Straßenbahnanbindung von Preungesheim sowie der Umstrukturierung der Kasernengelände Atterberry und Betts wurde die geänderte Verkehrsführung frühzeitig berücksichtigt (siehe Magistratsberichte B 270/1993 und B 263/1997). Nach der Eröffnung der Ostumgehung A 661 forderte sowohl der Ortsbeirat 3 (OA 1387/1995, Punkt 3) als auch die GRÜNEN (NR 542/1995, Punkt A 4) "Die Linksabbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße wird abgeschafft. Gleichzeitig wird eine Linksabbiegemöglichkeit von der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße eingerichtet." Verkehrsuntersuchungen dazu haben diese Maßnahme positiv bewertet und zur weiteren Verfolgung vorgeschlagen (siehe Berichte B 711/1995 und B 160/1997). Die weitere Planung und Realisierung erfolgte im Rahmen der Straßenbahnverlängerung zum Frankfurter Bogen (siehe M 90/2001, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, § 1337). Nunmehr wieder die angeregte Abbiegemöglichkeit einzurichten, hätte, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße. Die Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße/Homburger Landstraße wird verkehrsabhängig mit einer Bevorzugung des öffentlichen Nahverkehrs (Straßenbahn-Linie 18, Buslinien 30 und 36) in Grüner Welle betrieben. Die Einrichtung einer Linksabbiegebeziehung von der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße hätte die Einrichtung einer zusätzlichen Signalphase zur Folge, welche erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Friedberger Landstraße und auf den dort verkehrenden öffentlichen Nahverkehr hätte. Alternativ dazu wurde eine Legalisierung der U-Turnbeziehung an der Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße geprüft. Da die Fußgängersignale über die stadtauswärtige Fahrbahn und der Linksabbieger in die Dortelweiler Straße feindlich zur Hauptrichtung sind, wäre dies nur durch eine Verringerung der Freigabezeit für die Hauptrichtung und/oder des Linksabbiegers zu realisieren. Im Zuge der Prüfung ergaben sich aber gerade bei den beiden Signalgruppen der Hauptrichtung und des Linksabbiegers die vermutlich größten Probleme hinsichtlich der Leistungsfähigkeit. So lange sich im aktuellen Betrieb für die betreffenden Signalgruppen ganztägig keine nennenswerten Reservezeiten bilden, ist diese Lösung nicht akzeptabel. Leider ist das Verkehrsaufkommen in der letzten Zeit angestiegen, besonders bei der Linksabbiegebeziehung. Zuletzt ist davon auszugehen, dass sich durch die angeregte Fahrbeziehung zusätzlicher Verkehr, der heute über die Gießener Straße geführt wird, auf die Homburger Landstraße verlagert mit entsprechend negativen Folgen für das Wohnquartier. Aus den vorstehenden Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass von einer Umsetzung der Anregung abgesehen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4420