Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Wiederaufnahme der in den 1990er Jahren wegen Verstößen gegen die Vorgartensatzung in der Tornowstraße geführten Verwaltungsverfahren in Abstimmung mit dem Rechtsamt erneut geprüft. Im Ergebnis bestehen hiergegen weiterhin rechtliche Bedenken, da die betreffenden Bauakten überwiegend keine Aussagen zu den bestehenden Freiflächen treffen. Darüber hinaus ist die Zufahrtsstraße sehr eng mit der Folge, dass hier nur wenige Parkmöglichkeiten gegeben sind. Letztendlich sind die damaligen Verfahrensakten aus den 1990er Jahren nicht mehr vorhanden. Aus den vorgenannten Gründen hätte die Wiederaufnahme der Altverfahren bzw. die erneute Einleitung von Verfahren nach der rechtlichen Beurteilung durch den Magistrat wenig Aussicht auf Erfolg. Daher sieht der Magistrat davon ab, erneut gegen die Verstöße vorzugehen.