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Vernichtung von preiswertem Wohnraum für den Bau von Luxusresidenzen am Beispiel Humboldtstraße Nr. 17/Oberweg Nr. 32

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 25 Betreff: Vernichtung von preiswertem Wohnraum für den Bau von Luxusresidenzen am Beispiel Humboldtstraße Nr. 17/Oberweg Nr. 32 Zu den Fragen 1 und 2: Durch den Abbruch des Bestandgebäudes Humboldtstraße 17 sollen anstelle der bisher vorhandenen sieben Wohnungen vier Wohneinheiten entstehen. Zu Fragen 3 und 4 Dem Magistrat ist nicht bekannt, ob die Wohneinheiten als Miet- oder Eigentumswohnungen vermarktet werden sollen. Auch hat der Magistrat keine Informationen, in welchem Preissegment die Wohnungen angeboten werden. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 54 m2 und 179 m2. Zu Frage 5: Im Erdgeschoss wurden ein Laden und eine Freiberufliche Nutzung genehmigt. Zu Frage 6: Der Magistrat hatte bei der Erteilung der Baugenehmigung am 11.01.2012 keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Art und Ausstattung des geplanten Wohnraums Einfluss zu nehmen. Zwar liegt die Humboldtstraße 17 im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend 1. Diese Satzung regelt nur die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets, schützt aber nicht die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Der Magistrat hat am 12.12.2014 mit dem Magistratsvortrag M 224 im Zusammenhang mit dem Magistratsvortrag M 217 der Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung einer solchen Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutzsatzung) für das Nordend zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß des in der M 217 skizzierten Kriterienkataloges bestünde nach Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung mit dem Satzungsbeschluss u. A. ein Genehmigungsvorbehalt gegen den Abbruch und Rückbau - auch die teilweise Beseitigung - von Wohnungen bzw. Wohngebäuden sowie die Zusammenlegung von Wohnungen zu Großwohnung mit mehr als 130 m2. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1144