Vernichtung von preiswertem Wohnraum für den Bau von Luxusresidenzen am Beispiel Humboldtstraße Nr. 17/Oberweg Nr. 32
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Vernichtung von
preiswertem Wohnraum für den Bau von Luxusresidenzen am Beispiel
Humboldtstraße Nr. 17/Oberweg Nr. 32 Zu den Fragen 1 und 2:
Durch den Abbruch des
Bestandgebäudes Humboldtstraße 17 sollen anstelle der bisher vorhandenen sieben
Wohnungen vier Wohneinheiten entstehen. Zu Fragen 3 und 4 Dem Magistrat ist nicht bekannt, ob die
Wohneinheiten als Miet- oder Eigentumswohnungen vermarktet werden sollen. Auch
hat der Magistrat keine Informationen, in welchem Preissegment die Wohnungen
angeboten werden. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 54 m2 und 179 m2. Zu Frage 5: Im Erdgeschoss wurden ein Laden und eine
Freiberufliche Nutzung genehmigt. Zu Frage 6: Der Magistrat hatte bei der Erteilung der
Baugenehmigung am 11.01.2012 keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Art und
Ausstattung des geplanten Wohnraums Einfluss zu nehmen. Zwar liegt die
Humboldtstraße 17 im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 39 Nordend 1.
Diese Satzung regelt nur die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
Gebiets, schützt aber nicht die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Der Magistrat hat am 12.12.2014 mit dem
Magistratsvortrag M 224 im Zusammenhang mit dem Magistratsvortrag M 217 der
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung einer solchen Satzung zum Erhalt
der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutzsatzung) für das Nordend
zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß des in der M 217 skizzierten
Kriterienkataloges bestünde nach Inkrafttreten der Milieuschutzsatzung mit dem
Satzungsbeschluss u. A. ein Genehmigungsvorbehalt gegen den Abbruch und Rückbau
- auch die teilweise Beseitigung - von Wohnungen bzw. Wohngebäuden sowie die
Zusammenlegung von Wohnungen zu Großwohnung mit mehr als 130 m2. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.10.2014, V
1144