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Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden anstelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach § 13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit Beschluss § 375 vom 15.07.2021 für die Anwendung der Verfahren gemäß § 13 a und b BauGB ausgesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben und werden angewendet. Erläuterung zur Verfahrenswahl: Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB kann angewendet werden, wenn durch den Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm ausgewiesen wird. Ausgeschlossen ist dieses Verfahren, wenn das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert und/oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB bestehen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße 43-45" soll eine Grundfläche von ca. 7.650 qm ausgewiesen werden. Die maximal zulässige Grundfläche von 20.000 qm wird nicht überschritten. Für die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben besteht gemäß Anlage 1 Nr. 18.8 i.V.m. 18.1.1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) die Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG: Diese ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter der Anlage 2 UVPG zu erwarten sind, da das bestehende Hotel lediglich umfassend saniert und die Zimmerzahl dabei von 467 Zimmer auf 458 Zimmer reduziert wird. Es gibt keine Betroffenheit gemäß § 1 (6) Nr. 7b BauGB (Natura2000-Gebiete). Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB entbindet nicht von der Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen. Für den in Rede stehenden Bebauungsplan werden Gutachten für die Themenschwerpunkte: Artenschutz, Klima, Verkehr und Lärm erarbeitet und die Ergebnisse in die Abwägung eingestellt.
  2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. Mit der Planung und dem durchgängigen 6-geschossigen Gebäude an der Wilhelm-Leuschner-Straße findet eine intensivierte Windlenkung entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße statt, die bei mittleren Verhältnissen dort mit der Planung gegenüber dem Bestand zu einer intensiven bodennahen Durchlüftung führt. Mit der geschlossenen Bebauung entlang des Untermainkai erfolgt zwar eine Modifizierung der bodennahen Windfelder, die sich aber in südlicher Richtung auf die Verkehrsflächen bzw. Freiflächen auswirkt und nicht von hervorgehobener Bedeutung ist. Entsprechend der Ergebnisse für die jahresbezogenen Durchlüftungsverhältnisse ist hervorzuheben, dass die Hauptwindrichtungen Südwest und Nordost sind. Die geplanten Teilgebäude, d. h. die Büronutzung entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße und die Wohnnutzung entlang des Untermainkai, entsprechen mit ihrer Orientierung der Längsseiten denen der Hauptwindrichtungen. Zwischen dem Plangebiet und den südwestlich bzw. nordöstlich bestehenden Gebäuden verbleiben Freiräume, die ein Durchdringen der Windanströmung ermöglichen, sodass quer zu der Hauptwindrichtung keine geschlossene Blockbebauung entsteht. Gleichwohl werden am nordöstlichen Rand der Planung durch die geplanten Teilgebäude die Durchlüftungsverhältnisse etwas eingeschränkt, wovon die nordöstlich benachbarte Bebauung teilweise betroffen ist (Lohmeyer GmbH, Dezember 2021).
  3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. Durch eine Bebauung im Bereich des geplanten Wohngebäudes sowie im Bereich des Untermainkai 40 lag die Villa Bonn bereits Anfang des
  4. Jahrhunderts in eine zweite Reihe zurückversetzt. Die Villa Bonn war daher stets nur teilweise aus dem Straßenraum des Untermainkai sichtbar. Die neue Bebauung knüpft an die historische Situation an und gleicht sich von der Höhe an die Bebauung Untermainkai 40 an.
  5. Die geplante nachbarschützende Einhausung der Lkw-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. Die LKW-Andienung wird nur zu Zwecken des Lärmschutzes eingehaust, dabei bestimmen die einzuhaltenden Gesetze und Normen über deren Ausführung. Die östliche Fassade wird auf der gesamten Länge begrünt.
  6. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung anstelle der geplanten Büronutzung beinhalten. Attraktive, innerstädtische Flächen zeichnen sich durch ihre Nutzungsvielfalt und damit ihrer Belebung aus. Auch für das Bahnhofsviertel besteht die städtebauliche Zielsetzung eine Nutzungsdurchmischung zu realisieren. Das Ziel der Durchmischung erfordert daher wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen zu kombinieren und dadurch neue Synergien zu schaffen. Die Umwandlung des Bürogebäudes ist des Weiteren aufgrund der geringeren Besonnungen sowie der Schallbelastung aus den bestehenden Konferenz- und Ballsaalnutzungen nicht anzustreben. 6.1 Über den Baulandbeschluss gemäß Vorlage M 220 hinaus (30 Prozent gefördertes Wohnen) sollen 50 Prozent für den sozialen Wohnungsbau (35 Prozent für den 1. und 15 Prozent für den
  7. Förderweg), 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 Prozent für u. a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 Prozent für frei finanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. Durch das Bauvorhaben werden 30 % geförderter Wohnraum sowie die Übernahme der Folgekosten für die soziale Infrastruktur umgesetzt. Weitere Komponenten wurden nicht angewendet, da die Beratungen zum Bauvorhaben bereits vor Beschlussfassung des Baulandbeschlusses M 220/20 erfolgten. Eine Nachverhandlung ist im Sinne des Vertrauensschutzes nicht erfolgt. Für über den Baulandbeschluss hinausgehende Forderungen fehlt des Weiteren die Rechtsgrundlage. 6.2 Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. Der erforderliche neu entstehende Bedarf an Kindergarten- und Schulplätzen wird gedeckt werden. In welcher Form eine Deckung erfolgt wird derzeit noch vom Magistrat geprüft.
  8. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkonbegrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. Der Fokus der Gestaltungssatzung liegt im Schutz der gründerzeitlichen Bebauung des Bahnhofsviertels. Im Bereich des Vorhabengrundstücks besteht überwiegende eine Bebauung der Moderne, weshalb hier bereits mehrfach von der Gestaltungssatzung abgewichen wurde, so auch für das Bauvorhaben des Hotel InterContinental.
  9. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z. B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. Die Anregung zur Materialwahl wird mit den Vorhabenträgern in den weiteren Gesprächen erörtert werden.
  10. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Carsharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. Die Anzahl der herzustellenden Pkw-Stellplätze für den Bereich Hotel- und Wohnnutzung wird anhand der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main ermittelt. Fahrradstellplätze werden ebenfalls anhand der Satzung ermittelt und entsprechend geplant. Das Mobilitätskonzept der Bauherrschaft sieht u.a. vor, einen Fahrzeugpool bestehend aus Kfz, Fahrräder und Pedelecs bereit zu stellen, dessen Fahrzeuge den Gästen, Kunden und Beschäftigten für Besuchs- und Dienstfahrten zur Verfügung stehen.
  11. Die geplante Pkw-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchener Straße exzellent. Anstelle der geplanten Pkw-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. Bei dem Hotel Interconti handelt es sich um ein 5 Sterne Haus mit hohem Komfortanspruch. Es ist ein Tagungshotel mit Ballsaal und Räumlichkeiten für große Veranstaltungen. Die Gäste reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber auch mit Shuttlebus vom Flughafen oder dem Taxi an. Zu Veranstaltungen kommen die Gäste aus dem Großraum Frankfurt und reisen überwiegend mit dem Taxi an. Um ein unkontrolliertes Halten im öffentlichen Straßenraum zu vermeiden und die Benutzer des Radfahrstreifens in hohem Maße zu schützen, halten wir die Anlage der geplanten Pkw-Vorfahrt für sinnvoll und notwendig.
  12. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. Die öffentlichen Durchwegungen werden durch Baulasten gesichert.
  13. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. Die vorliegende Planung zeigt, dass kein Baum erhalten werden kann: Entweder befinden sich die Bäume unmittelbar auf den Baufeldern bzw. in den zukünftigen Zugangs-/Einfahrtsbereichen, in grenznahen, neu zu modellierenden Bereichen oder innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen. Die Laubbäume weisen zudem - unabhängig vom Bauvorhaben - schon im Bestand umfangreichen Bedarf an baumpflegerischen/baumchirurgischen Maßnahmen bishin zur umgehenden Fällung infolge von Stammfäule auf. Aufgrund der Baumaßnahme sowie der beengten Platzverhältnisse für die Bauausführung können somit keine Bäume erhalten werden. Die Praxis zeigt an dieser Stelle auch, dass es unrealistisch ist, Baumstandorte in diesen Verhältnissen zu schützen und es zielführender ist, neue Bäume zu pflanzen. Entsprechend den zukünftigen örtlichen Gegebenheiten können - unter Berücksichtigung von Durchwegungen und Feuerwehraufstellflächen - auf den ebenerdigen Freiflächen 7 Bäume mit Bodenanschluss sowie 8 Großsträucher (Wilhelm-Leuschner-Straße) ohne Bodenanschluss realisiert werden.
  14. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. Die Überlagerung von Bestand und Planung sowie der Abgleich mit dem Luftbild zeigen, dass die zusätzliche Versieglung im Verhältnis gesehen relativ gering ist (GRZ I + GRZ II). Für die Wohnbebauung am Untermainkai werden vorgelagerte Gebäudeteile des Hotels abgerissen, der Bestand an der Wilhelm -Leuschner-Straße stellt sich bereits jetzt als vollflächig versiegelt dar. Somit sind als neu zu versiegelnde Flächen v.a. der südliche Bereich zwischen den jetzigen Hotelgebäudeanbauten und Bereiche der Zu-u. Abfahrt zu benennen. Im Bereich der Außenanlagen erhöht sich die versiegelte Fläche v.a. durch die öffentliche Durchwegung und die Feuerwehraufstellfläche. Die dabei zu befestigenden Flächen werden entweder wasserdurchlässig hergestellt oder entwässern überwiegend in die angrenzenden Beetflächen. Die Möglichkeit einer Entsiegelung besteht im Geltungsbereich nicht.
  15. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird für die WC-Spülungen im Co-Working sowie den öffentlichen WC der Konferenz- und Versammlungsräume sowie zur Bewässerung der Pflanzen auf den Dachterrassen verwendet.
  16. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Im Zuge der durchgeführten faunistischen Untersuchung im Jahr 2021 konnte kein brütendes Turmfalkenpaar nachgewiesen werden. Diese Aussage wurde zudem im November 2021 durch den NABU Frankfurt bestätigt.