Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST
2520
Betreff: Bessere
Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Anton-Burger-Weg ist mit
Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn eines
verkehrsberuhigten Bereichs" als verkehrsberuhigter Bereich
gekennzeichnet. Vor den Einmündungen in den Hainer Weg und den
Bernhard-Mannfeld-Weg steht jeweils das VZ 274.1 StVO "Beginn einer
Tempo-30-Zone". Dieses Verkehrszeichen signalisiert den Übergang zwischen zwei
Zonen. Eine gesonderte Beschilderung mit VZ
325.2 StVO "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" wäre vor dem Hintergrund des
Verbots der Überschilderung nicht zulässig. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2135