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Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 251 Betreff: Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich Die angesprochene Straße dient ausschließlich der Erschließung von Freizeitgärten und, insbesondere an Wochenenden, dem Freizeitradverkehr. Anlässlich eines Ortstermins im Vorfeld der Anregung mit Mitgliedern des Ortsbeirats und Anwohnern bestand Einvernehmen darüber, dass weder ein Verkehrsspiegel, noch eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone vor der Kurve zu einer wesentlichen Verbesserung führen wird. Nach den gewonnenen Erkenntnissen besteht das Problem darin, dass sich hier einzelne Radfahrer mit unangepasster Geschwindigkeit fortbewegen und dadurch auf der Straße spielende Kinder gefährden. Einem solch bewussten Fehlverhalten Einzelner lässt sich bedauerlicherweise mit Markierungen oder ähnlichem nicht wirkungsvoll begegnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1250