Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST
251
Betreff: Unterführung des
Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen
Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich Die angesprochene Straße dient
ausschließlich der Erschließung von Freizeitgärten und, insbesondere an
Wochenenden, dem Freizeitradverkehr. Anlässlich eines Ortstermins im Vorfeld der Anregung
mit Mitgliedern des Ortsbeirats und Anwohnern bestand Einvernehmen darüber,
dass weder ein Verkehrsspiegel, noch eine Erweiterung der bestehenden
Tempo-30-Zone vor der Kurve zu einer wesentlichen Verbesserung führen wird.
Nach den gewonnenen Erkenntnissen besteht das Problem darin, dass sich hier
einzelne Radfahrer mit unangepasster Geschwindigkeit fortbewegen und dadurch
auf der Straße spielende Kinder gefährden. Einem solch bewussten Fehlverhalten
Einzelner lässt sich bedauerlicherweise mit Markierungen oder ähnlichem nicht
wirkungsvoll begegnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2012, OM 1250