Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM
1250 entstanden aus Vorlage:
OF 75/14 vom
28.05.2012 Betreff: Unterführung des Grundweges im Bereich des
Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im
Kurvenbereich Die Kehre des Grundweges im
Bereich der Unterführung am Eschbach zeichnet sich durch große
Unübersichtlichkeit in der Form aus, dass den sich entgegenkommenden
Verkehrsteilnehmern nur eine Wegstrecke von etwa zehn Metern als
Reaktionsmöglichkeit zum Ausweichen verbleibt. Selbst für die unter Tempo 30
fahrenden Kraftfahrzeuge und Fahrradfahrer ist die Reaktionsfrist äußerst knapp
bemessen. Der Magistrat wird daher gebeten, die
Kehre verkehrssicherer zu gestalten und dort eine hinweisende
Aufmerksamkeitszone zu schaffen, die die Verkehrsteilnehmer vorausschauend auf
den vorhandenen Gefahrenbereich aufmerksam macht. Dies könnte vorschlagsweise
durch eine Markierung auf dem Belag des Weges geschehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.08.2012, ST 1374
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2013, ST 251
Aktenzeichen: 66 2