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Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1250 entstanden aus Vorlage: OF 75/14 vom 28.05.2012 Betreff: Unterführung des Grundweges im Bereich des Eschbaches hier: Unfallgefahr wegen Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich Die Kehre des Grundweges im Bereich der Unterführung am Eschbach zeichnet sich durch große Unübersichtlichkeit in der Form aus, dass den sich entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern nur eine Wegstrecke von etwa zehn Metern als Reaktionsmöglichkeit zum Ausweichen verbleibt. Selbst für die unter Tempo 30 fahrenden Kraftfahrzeuge und Fahrradfahrer ist die Reaktionsfrist äußerst knapp bemessen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Kehre verkehrssicherer zu gestalten und dort eine hinweisende Aufmerksamkeitszone zu schaffen, die die Verkehrsteilnehmer vorausschauend auf den vorhandenen Gefahrenbereich aufmerksam macht. Dies könnte vorschlagsweise durch eine Markierung auf dem Belag des Weges geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1374 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 251 Aktenzeichen: 66 2