Sachstand Baugebiet "An der Sandelmühle"
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Laut Auskunft des Projektentwicklers sollen seine Gebäude im sogenannten KfW 55 EE Standard ausgeführt werden. (Eine "Effizienzhaus EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.) Um das zu erreichen sieht der Projektentwickler die Errichtung einer Heizzentrale mit einem Biomethan betriebenen Blockheizkraftwerk (BHKW) plus Nahwärmenetz vor. Bei dem mit Biomethan betriebenem BHKW wird das Biogas nicht vor Ort erzeugt, sondern - wie bei einem Ökostrombezug - über (bilanziell) durch das Erdgasnetz durchgeleitetes Biogas betrieben. Eine Speicherung des Gases vor Ort erfolgt bei einem solchen Modell nicht. Zu 2.: Die Bewohner können mit Versorgungssicherheit rechnen. Die Heizzentrale mit BHKW wird nach Angaben des Projektentwicklers durch ein Contracting Unternehmen betrieben und an das Erdgasnetz des lokalen Versorgungsunternehmens angeschlossen. Bei einer eventuellen Störung der Anlage greifen in der Regel die Wartungsverträge, die der Betreiber der Heizzentrale mit den Wartungsfirmen geschlossen hat. Zu 3.: Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist die Errichtung von Solaranlagen nicht ausgeschlossen. Eine Versorgung über zusätzliche Wärmepumpen ist laut Angaben des Projektentwicklers nicht vorgesehen. Eine Nutzung der Wärme aus dem Nahwärmenetz ist Bestandteil der Kaufverträge. Zu 4.: Nach der freigegebenen Ausführungsplanung der Erschließungs-/Verkehrsanlagen sind 48 öffentliche Stellplätze in der Straße Am Heddernheimer Gaswerk vorgesehen. Der Nachweis notwendiger privater Stellplätze erfolgt entsprechend der gültigen Stellplatzsatzung im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren. Diese sind erst für wenige Bauvorhaben eingeleitet. Die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze, die Vermietung von privaten Stellplätzen sowie Carsharing-Anbieter sind dem Magistrat aktuell nicht bekannt. Zu 5.: Mit Veröffentlichung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.11.2018 (§ 3367 zur Vorlage M 214) im Amtsblatt Stadt Frankfurt am Main vom 05.02.2019 ist die Ringstraße in "Am Heddernheimer Gaswerk" bereits benannt worden. Damit ist der seinerzeitige Beschluss des Ortsbeirates umgesetzt. Die Straßennamensschilder liegen vor und werden nach Ausbau der Erschließungsstraße montiert. Zu 6.: Für das neue Wohngebiet wird die Tempo 30-Zonenbeschilderung gelten, die im Eingangsbereich der Straße An der Sandelmühle steht. Darüber hinaus sind der östliche sowie der nördliche Straßenabschnitt der Ringstraße im Neubaugebiet geeignet für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches.