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Benennung einer Straße im Ortsbezirk 8 (Heddernheim)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 214

Betreff: Benennung einer Straße im Ortsbezirk 8 (Heddernheim) I. Straßenbenennung Ortsbezirk 8 Stadtteil Heddernheim Stadtbezirk 431 Benennung einer Straße Im Zuge der geplanten Erschließung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 889 - An der Sandelmühle ist die Benennung einer Straße erforderlich. Zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die unbenannte Straße Nr. 8586 wird nach dem 1904 errichteten Gaswerk in Heddernheim in "Am Heddernheimer Gaswerk" benannt. II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung: Der Bebauungsplanentwurf Nr. 889 - An der Sandelmühle setzt zur Erschließung des Baugebietes eine Ringstraße fest. Im Vorfeld einer Bebauung ist die Benennung dieser Straße erforderlich. B. Alternativen: Keine. Die Benennungsmaßnahmen sind aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen unter anderem von lokalen historischen Gegebenheiten herzuleiten. Das nordöstliche Gebiet von Heddernheim war seit 1829 durch die Ansiedlung von Industrie geprägt. An die Industriegeschichte erinnern noch heute die Straßennamen "An der Sandelmühle", "Kaltmühle", "Kaltmühlstraße", "Kupferhammer" und "Hessestraße". Der Straßenname "Am Heddernheimer Gaswerk" soll an das 1904 errichtete "Heddernheimer Gaswerk" erinnern, das die seinerzeit eingemeindeten Vororte im Norden Frankfurts versorgen sollte. Der Straßenname ist zweckmäßig, da hierdurch das bestehende Namensgebiet ("Industriegeschichte Heddernheim") sinnvoll ergänzt und die Orientierung erleichtert wird. Der Magistrat folgt damit einer Anregung des Ortsbeirats aus dem Jahr 2012 (OM 1215 vom 24.5.2012 i.V.m. der ST 1100 vom 23.7.2012). D. Kosten: Entfällt Anlage _Lageplan_Benennungsbereich (ca. 225 KB)

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 27
OBR 8
TO I, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Zustimmung:
Alle

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