Benennung einer Straße im Ortsbezirk 8 (Heddernheim)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M
214 Betreff: Benennung einer Straße im Ortsbezirk 8
(Heddernheim) I. Straßenbenennung Ortsbezirk 8 Stadtteil Heddernheim Stadtbezirk 431 Benennung einer Straße Im Zuge der geplanten Erschließung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 889 - An
der Sandelmühle ist die Benennung einer Straße erforderlich. Zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird
Folgendes vorgeschlagen: Die unbenannte Straße Nr. 8586 wird nach dem 1904
errichteten Gaswerk in Heddernheim in "Am Heddernheimer Gaswerk" benannt.
II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennung
wird zugestimmt.
Begründung: A. Zielsetzung: Der Bebauungsplanentwurf Nr. 889 - An der Sandelmühle
setzt zur Erschließung des Baugebietes eine Ringstraße fest. Im Vorfeld einer
Bebauung ist die Benennung dieser Straße erforderlich. B. Alternativen: Keine. Die Benennungsmaßnahmen sind aus polizeilichen,
postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt
a.M. sind Straßennamen unter anderem von lokalen historischen Gegebenheiten
herzuleiten. Das nordöstliche
Gebiet von Heddernheim war seit 1829 durch die Ansiedlung von Industrie
geprägt. An die Industriegeschichte erinnern noch heute die Straßennamen "An
der Sandelmühle", "Kaltmühle", "Kaltmühlstraße", "Kupferhammer" und
"Hessestraße". Der
Straßenname "Am Heddernheimer Gaswerk" soll an das 1904 errichtete
"Heddernheimer Gaswerk" erinnern, das die seinerzeit eingemeindeten Vororte im
Norden Frankfurts versorgen sollte. Der Straßenname ist zweckmäßig, da hierdurch das
bestehende Namensgebiet ("Industriegeschichte Heddernheim") sinnvoll ergänzt
und die Orientierung erleichtert wird. Der Magistrat folgt damit einer Anregung des
Ortsbeirats aus dem Jahr 2012 (OM 1215 vom 24.5.2012 i.V.m. der ST 1100 vom
23.7.2012). D. Kosten: Entfällt Anlage _Lageplan_Benennungsbereich (ca. 225 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2264
Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8
am 29.11.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3367, 27. Sitzung
des OBR 8 vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 62 2