Parkplätze in der Schwarzwaldstraße zwischen Triftstraße und Bruchfeldstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2470
Betreff: Parkplätze in der Schwarzwaldstraße zwischen Triftstraße und Bruchfeldstraße Die Schwarzwaldstraße ist im vom Ortsbeirat genannten Bereich eine Einbahnstraße und entsprechend eng. Es darf auf beiden Straßenseiten geparkt werden. Auf der linken Straßenseite ist das Parken halbseitig auf dem Gehweg erlaubt. Auf der rechten Seite ist das Parken zunächst auf der Fahrbahn erlaubt. Im weiteren Verlauf gibt es eine zeitlich eingeschränkte Ladezone, die für die Andienung der Gewerbetreibenden erforderlich ist. Alle Möglichkeiten für die Einrichtung von Parkplätzen wurden bereits ausgeschöpft. Daher wird von weiteren Maßnahmen abgesehen.