Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ortsbezirk 6: Busverkehr im Frankfurter Westen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 245 Betreff: Ortsbezirk 6: Busverkehr im Frankfurter Westen Das Busbündel B, das von der DB Regio Bus Mitte GmbH (vormals Busverkehr Hessen GmbH) betrieben wird und das praktisch den gesamten Frankfurter Westen abdeckt, liegt mit seinen Minderleistungen im Frankfurter Durchschnitt. 2015 wurden von 203.983,53 Soll-Fahrplanstunden 203.522,38 Ist-Fahrplanstunden erbracht; die Minderleistung lag damit bei 0,23%. 2016 wurden von 206.251,62 Soll-Fahrplanstunden 205.742,04 Ist-Fahrplanstunden erbracht; die Minderleistung lag damit bei 0,25%. 2017 wurden von 206.833,60 Soll-Fahrplanstunden 206.265,15 Ist-Fahrplanstunden erbracht; die Minderleistung lag damit bei 0,27%. Bis November 2018 wurden von 189.600,93 Soll-Fahrplanstunden 188.709,52 Ist-Fahrplanstunden erbracht; die Minderleistung lag damit bei 0,47%. Dem Magistrat ist bewusst, dass für den jeweils betroffenen Fahrgast eine ausgefallene Fahrt in hohem Maß ärgerlich ist, dass dadurch eventuell Anschlüsse nicht mehr erreicht werden und dass Fahrgäste in der Folge Termine nicht pünktlich oder gar nicht wahrnehmen können. Insgesamt jedoch liegen die Ausfallquoten der DB Regio Bus Mitte GmbH noch in einem vertretbaren Rahmen, wobei bei den auch 2018 stattgefundenen Qualitätsgesprächen das Busverkehrsunternehmen mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, die zuletzt angestiegenen Minderleistungen wieder deutlich zu reduzieren. Es dient zur Kenntnis, dass allen Busverkehrsunternehmen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlt werden. Auch dem Fahrpersonal der DB Regio Bus Mitte GmbH ist bekannt, dass verfrühte Abfahrten unzulässig sind und einen Verstoß gegen den mit dem Busverkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsvertrag darstellen. Alle in Frankfurt tätigen Busverkehrsunternehmen werden bei nachweislichen Verfrühungen pönalisiert. Es gibt zurzeit keine Überlegungen, das Bündel B nach Ablauf des aktuell gültigen Verkehrsvertrags im Dezember 2022 zu "rekommunalisieren". Mit der inzwischen auf den Weg gebrachten Direktvergabe des Busbündels C an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) im Jahre 2020 wird die vom Magistrat in dieser Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung angestrebte Direktvergabe-Quote von 50% bereits erreicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1105

Verknüpfte Vorlagen