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Gederner Straße beruhigen mit Blumenkübeln am Straßenrand

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Gedener Straße ist eine Sackgasse mit kleinen Stichstraßen zu den Wohnblocks und wird nahezu ausschließlich von den Anwohnenden befahren. Der Magistrat wird daher mittels Markierung der sogenannten "Weißen 30" im Verlauf der Straße auf die Tempo 30-Zonenregelung hinweisen. Die Maßnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeführt. Andere straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten sieht der Magistrat hier nicht, da Blumenkübel keine Verkehrseinrichtungen sind und in der Praxis - je nach örtlicher Ausgestaltung - Verkehrs- und Sichthindernisse darstellen.