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Verkehrsberuhigung in der Gederner Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Gederner Straße handelt es sich um eine Sackgasse ohne Durchgangsverkehr. Zu Beginn der Straße wurde bereits auf rund 40 Metern Länge ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Dieser soll dafür sensibilisieren, auf den Fußverkehr zu achten. Im übrigen Streckenverlauf gibt es eine Tempo 30-Zone. Die vorgeschlagene Regelung lässt sich aufgrund des weit gefassten Anliegerbegriffs nicht effizient kontrollieren. In der überwiegenden Mehrzahl fallen motorisierte Verkehre unter den Anliegerbegriff, weshalb sich eine weitergehende Einschränkung des Gemeingebrauchs auch nicht als verhältnismäßig begründen lässt. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen.