Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)
Stellungnahme des Magistrats
Im Zuge der Planung einer Baumaßnahme (zum Beispiel einer Grunderneuerung) fragt der Magistrat im Vorfeld Versorgungsträger zu anstehenden Arbeiten vor und/oder während der Baumaßnahme an. Dieses Vorgehen wurde auch bei der besagten Maßnahme in der Michaelstraße angewandt. In seltenen Fällen kann es aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen zu Unterbrechungen der Arbeiten der Versorger kommen. Da für die ausgeschriebenen städtischen Baumaßnahmen in der Regel terminierte Ausführungszeiträume fest vorgegeben sind, ist eine Verschiebung der städtischen Baumaßnahmen insbesondere bei länger stillstehenden Versorgungsarbeiten unmöglich. Da die Versorgungsträger grundsätzlich die Versorgung mit beispielsweise Strom, Gas und Telekommunikation sicherzustellen haben, bedarf es bei einer wie zuvor geschilderten Unterbrechung einer Ausnahmegenehmigung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung. In Ausnahmefällen werden dann vereinzelte und durch einen dargelegten Hinderungsgrund ausgesetzte Maßnahmen im Anschluss der städtischen Bauarbeiten unter Auflagen genehmigt. Das war auch in der Michaelstraße der Fall. Dort wurde durch das Versorgungsunternehmen eine Erneuerung des Stromversorgungsnetzes mit der Umstellung der Hausanschlüsse von Freileitung auf Erdkabel vorgenommen.