Frankfurter Westen: Baumaßnahmen besser abstimmen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Kreisel-Neubaus wurden während der Planungsphase alle Trassenbetreiber angefragt und beteiligt. Die Festlegung und Entscheidung welche Trassen (Gas, Wasser) im Rahmen des Projekts zu verlegen beziehungsweise zur erneuern sind, obliegen den Netzdiensten Rhein-Main (NRM). In dem hier relevanten Abschnitt hatte die NRM keinen Bedarf angemeldet, weshalb dort lediglich eine Deckenerneuerung und eine Gehwegsanierung ohne grundhaften Ausbau erfolgen konnte. Generell ist ein nachträglicher Aufbruch auch vor dem Hintergrund einer bestehenden Aufbruchsperre nicht bzw. nie ideal, in Ausnahmefällen und mit entsprechend plausibler Begründung aber zulässig. Der Magistrat hat sich bei der NRM erkundigt, weshalb der Antrag auf Vollsperrung zur Verlegung einer leistungsstärkeren Gasleitung für die Siedlung nicht im Zuge des Kreiselbaus gestellt wurde. Die NRM hat dazu mitgeteilt, dass die Wohnungsbaugesellschaft, zu deren Liegenschaft die Leitung verlegt wurde, zum damaligen Zeitpunkt noch keinen dementsprechenden Antrag gestellt habe. Da die Arbeiten notwendig waren und nur unter Vollsperrung ausgeführt werden konnte, wurde der Antrag entsprechend genehmigt. Von den angesprochenen Baumaßnahmen zwischen dem Dunantring und der Lindenscheidstraße konnte der Magistrat - ebenso wie die bauausführende NRM - also vor der Planung und dem Abschluss der Straßenbaustelle Dunantring keine Kenntnis haben. Zu 3.: Das Amt für Straßenbau und Erschließung führt bei allen Straßenbauprojekten Abstimmungsgespräche und lädt betroffene Gewerke zu Koordinierungsgesprächen ein. Zudem werden Werksanfragen versendet, die eine Mitverlegung im gemeinsamen Leitungsgraben ermöglichen sollen. Außerdem gibt es unabhängig von konkreten Baumaßnahmen ein digitales Jahresbauprogramm mit allen beteiligten Fachämtern, Eigenbetrieben und Netzbetreibenden sowie sonstigen Dritten. Dort können Planungsabsichten im einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren in der Zukunft eingetragen und frühzeitig abgestimmt werden. Der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung im Straßenverkehrsamt obliegt die räumliche und zeitliche Koordinierung aller Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie dient diesbezüglich als erste Ansprechpartnerin für alle Baustellen. Baustellen nehmen. Ziel der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die verkehrlichen Auswirkungen von Baustellen auf den Verkehr - insbesondere Staus - zu reduzieren, frühzeitig darüber zu informieren und Alternativen für den Durchgangsverkehr aufzuzeigen. In Frankfurt am Main werden sämtliche geplanten Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Programm erfasst. Notstände und Schadensbeseitigungen, sogenannte nicht planbare Ereignisse, werden in diesem System nachgepflegt. Über die Software können durch Kartenansichten räumliche oder zeitliche Konflikte identifiziert werden. Die Auswirkungen auf den Verkehr werden im Vorfeld bewertet. Dadurch werden Zeitfenster für Baumaßnahmen so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs reduziert werden. Diesen Ablauf durchlaufen pro Jahr mehr als 7.000 Vorgänge. Ein regelmäßiger Austausch mit mehr als zwölf Institutionen (zum Beispiel Stadtentwässerung, NRM und VGF) findet über das Baustellenmanagementprogramm statt. Hinzu kommt zunehmend ein frühzeitiger Informationsaustausch mit externen Vorhabenträgern für Großbaumaßnahmen (insbesondere Autobahn GmbH, Deutsche Bahn und Hessen Mobil) sowie für Hochbaumaßnahmen.