Nachtruhe geht vor: Freitags wieder Ruhe auf Friedberger Platz, Luisenplatz und Co.
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 242
Betreff: Nachtruhe geht vor: Freitags wieder Ruhe auf Friedberger Platz, Luisenplatz und Co. In Zusammenspiel unterschiedlicher Interessensvertreter ist es dem Magistrat und dem zuständigen Ortsbeirat gelungen, ein Maßnahmenpaket aufzulegen, das den Markt als Begegnungsstätte im Stadtteil erhält und gleichzeitig die hohen Besucherzahlen ab 22 Uhr abbaut, damit Nachtruhe eingehalten werden kann. Seit zwei Jahren haben sich diese Maßnahmen, die ein hohes Engagement der Partner und viel Toleranz der Betroffenen erfordern, eingespielt und bewährt. In diesem Sommer hat es durch die hohen Temperaturen jedoch eine erhöhte Beschwerdelage wegen sich nachts auf öffentlichen Plätzen aufhaltenden Menschen gegeben. An einer weiteren Sitzung des Runden Tischs Friedberger Platz wurden weitere Maßnahmen zur Konsolidierung der Situation besprochen. Zu den Fragen antworten wir wie folgt:
- Freitags ab 22 Uhr Schließung der Außengastronomie der Gaststätten am Friedberger Platz, auf der Bornheimer Landstraße und am Luisenplatz - wenn möglich auf freiwilliger Basis, ansonsten mit einem Aussetzen der Genehmigungen: Die allgemeinen Öffnungszeiten von Gaststättenbetrieben, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, unterliegen grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht. Es gilt die Hessische Sperrzeitverordnung, wonach eine Schließung lediglich zwischen 05:00 Uhr und 06:00 Uhr morgens eingehalten werden muss. Ein "Aussetzen" nicht erforderlicher - und insoweit nicht existierender - Genehmigungen ist daher nicht möglich. Beschränkungen dieser allgemeinen Öffnungszeiten stellen grundsätzlich einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Gewerbefreiheit dar und unterfallen damit sehr hohen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Nach ständiger Rechtsprechung wird zwar beispielsweise dem Ruhebedürfnis lärmgeplagter Anwohner von Gaststättenbetrieben regelmäßig Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Gaststättenbetreiber eingeräumt, jedoch ist in jedem Einzelfall zwingend konkret nachzuweisen, dass der Betrieb eines bestimmten Lokales tatsächlich und zweifelsfrei für die Störungen verantwortlich zu machen ist. Ein gerichtsfest belastbarer Nachweis darüber, dass die Gäste der Außenbewirtungsflächen einzelner, oder auch mehrerer, in diesem Bereich existierender Lokale ursächlich für die Beeinträchtigungen am Freitag sein könnten, wurde bisher nicht geführt. Soweit für einen Gaststättenbetrieb im unmittelbaren Umfeld des Friedberger Platzes aus anderen Rechtsgründen bereits eine Betriebszeitbeschränkung für einen Teil der Freisitzfläche besteht, wird dies im Rahmen der durchgeführten Kontrollen, bzw. der ohnehin an Freitagen bisher gewährleisteten Präsenz, durch die Stadtpolizei überwacht. Freiwilligen Selbstbeschränkungen der Öffnungszeiten ihrer Gartenlokale durch die Gastronomen steht selbstverständlich nichts entgegen.
- Freitags ab 22 Uhr kein Außer Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken, Take-away-Food (wie Pizza) etc. über Absprachen mit allen Gastronomen und Kioskbetreibern in diesem Bereich: Einzelhandelsgeschäfte dürfen ihre Waren (auch Alkohol) nach den Bestimmungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes von Montag bis Samstag ausnahmslos durchgehend verkaufen. Für den Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten gelten, wie für den Betrieb der Lokale als solches, die Bestimmungen der Hessischen Sperrzeitverordnung (s. o. zu. Punkt 1.). Vor dem Hintergrund der bereits oben erwähnten, grundrechtlich geschützten Gewerbefreiheit, steht auch hier freiwilligen Absprachen mit den Gewerbetreibenden nichts entgegen.
- Mit den Marktbeschickern ist zu vereinbaren, dass ab 19 Uhr kein Alkohol mehr an den Marktständen verkauft wird: Die Reduzierung der Ausschankzeit an den Weinständen, die ihre Umsätze ganz entscheidend während der letzten Stunden der Marktzeit generieren, wird das bisherige Finanzierungskonzept nicht mehr darstellen lassen. Die Händler signalisierten deutlich, dass sie sich dann nicht mehr in der Lage sehen würden, weder zusätzliche, noch die bisherige Anzahl an Toiletten bezahlen zu können. Damit ginge eine Reduzierung der Ausschankzeit an den Weinständen mit einer Reduzierung der durch die Markthändler finanzierten Anzahl der Toilettenkabinen einher. (s. auch Punkt. 8.)
- Feiernde auf dem Friedberger Platz werden von den "Geh-Helfern" direkt nach Hause oder an einen anderen Ort zum Weiterfeiern gebeten. Als akuter Einsatz wird an den nächsten Freitagen zusätzlich ein Wagen der FES eingesetzt, der mit Gelblicht um 22 Uhr auf den Luisenplatz fährt und diesen räumt. Aber: Der Luisenplatz gilt auch vor 22 Uhr nicht als Feierort. Das Konzept, die an den Freitagabenden auf dem Friedberger Platz anzutreffenden Personenansammlungen ab 21:30 Uhr anzusprechen und nachhaltig zu bitten den Platz zu räumen, konnte in der Vergangenheit gut umgesetzt werden. Bis 23:00 Uhr war der Platz in der Regel geräumt, ein deutlicher Abzug war bis 22 Uhr 30 festzustellen, was in Anbetracht der Besucherzahlen ohne Zweifel als großer Erfolg zu werten ist. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass grundsätzlich keine rechtliche Grundlage vorhanden ist, friedliche Personenansammlungen vom Friedberger Platz /Luisenplatz oder sonstigen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet zu verweisen.
- Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt beteiligt sich wieder stärker an den Maßnahmen. Die dafür notwendigen Mittel werden zur Verfügung gestellt. Die Reinigung rund um den Friedberger Platz hatte die Stabsstelle Mitte 2010 spontan aufgrund der besonderen Entwicklung des Marktes übernommen. Bevor die weitere Beteiligung der Stabstelle inklusive der benötigten finanziellen Mittel geprüft werden kann, sind die weitere Entwicklung durch die Feiernden nach Marktende und die Ergebnisse der Maßnahmen aus dem Runden Tisch abzuwarten.
- Genehmigung für die "Pro-Freitags-Gruppe", Plakate auf den Friedberger Platz zu stellen und Flyer zu verteilen (als Akutmaßnahme auch auf dem Luisenplatz), die aussagen, dass bis "22 Uhr" nur auf dem Friedberger Platz gilt, der Luisenplatz kein Feierplatz ist und die auf den neuen "Happy Hour-Ort" an anderer Stelle hinweisen. Das nichtgewerbliche Verteilen von "Flyern" stellt keine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung öffentlicher Flächen dar und ist daher genehmigungsfrei. Hinweise auf Gewerbebetriebe und Gaststätten (wie bspw. das "Odeon") stellen jedoch im Zweifel genehmigungspflichtige Werbung dar und sind mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) abzustimmen. Eine Genehmigung für das Aufstellen von Objekten muss im Lichte der Verkehrssicherungspflichten für den öffentlichen Verkehrsraum betrachtet werden und kann daher nur anhand konkreter Vorschläge beurteilt werden.
- In regelmäßigen Abständen eine Steuerungsgruppe zu installieren und halbjährlich dem Runden Tisch zu berichten. Der Runde Tisch erarbeitet einen Zeitplan, bis wann und wie die neuen Maßnahmen angesichts der veränderten Situation greifen müssen. Es wurde bereits im Rahmen des Abschlusses des Runden Tischs eine Steuerungsgruppe installiert, die sich in unregelmäßigen Abständen trifft. Die nächste Arbeitsgruppe tagt Ende Januar
- Mit mindestens acht Toiletten auf dem Friedberger Platz (keine Toiletten auf dem Luisenplatz) vor allem an den warmen Tagen dafür zu sorgen, dass das absolut inakzeptable Wildpinkeln unterbleibt. Die Finanzierung der anlässlich des Wochenmarktes aufgestellten Toilettenkabinen in Höhe von monatlich rund 1.900,-- €uro (brutto) wird vollständig durch die teilnehmenden Markthändler sichergestellt. Den wesentlichen Anteil (ca. 85%) der Kosten tragen die Betreiber der Wein- sowie der übrigen Gastronomiestände. Eine Erhöhung der Anzahl von 6 auf 8 Kabinen geht naturgemäß mit zusätzlichen Kosten einher, deren Übernahme durch die Markthändler abgelehnt wird.
- Vor allem an warmen und heißen Tagen eine höhere Präsenz der Stadtpolizei zur "Geh-Hilfe"-Unterstützung der "Pro-Freitags-Gruppe" sowie zum Unterbinden des Wildpinkelns (auch wenn es sich als schwierig erweist) zu gewährleisten. In den letzten warmen Monaten waren auf dem Friedberger Platz jeweils ca. 1000 bis zu 1800 Personen anzutreffen. Die Stadtpolizei ist dort jeden Freitag mit erhöhtem Personaleinsatz, d. h. mit zwei bis drei Streifen, folglich also mit 4-6 uniformierten Kräften, präsent. Der Platz war in diesen beiden Monaten durchschnittlich bis gegen 23:00 Uhr geräumt. Tendenziell gehen die Besucherzahlen nun jahreszeitlich bedingt zurück. Auch im kommenden Jahr wird eine weitere Erhöhung der Streifen personell nicht möglich sein, ohne gleichzeitig andere Stadtteile zu vernachlässigen. Es war Absprache des Runden Tisches, Abzugsrituale zu schaffen und Personalaufkommen der Stadtpolizei nach einer Anfangsphase zu reduzieren.
- Vor allem an warmen und heißen Tagen ein konsequentes Ahnden von Falschparkern und verstärktes Abschleppen von illegal parkenden Autos sowie mehrere Aktionen zur Alkoholkontrolle durchzuführen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Straßenverkehrsamt, dessen Mitarbeiter bereits ohnehin schwerpunktmäßig an ausgewählten Freitagen vor Ort waren. Alkoholkontrollen wiederum fallen in die Zuständigkeit der Landespolizei. Sowohl für das Straßenverkehrsamt, als auch die Landespolizei gilt, dass eine Präsenz vor Ort immer auch von den sonstigen Einsatzlagen und Personalkapazitäten abhängig zu machen sein wird.
- Vor allem an warmen und heißen Tagen durch plötzliches Auftauchen von Streifenwagen der Stadtpolizei Präsenz zu zeigen, mit der Bitte an die Landespolizei, hier verstärkt zu unterstützen. Die dafür notwenigen Mittel werden bereitgestellt. Die "Federführung" in Bezug auf die Beordnung des Friedberger Platz und des Luisenplatz nach Marktende bzw. ab 22 Uhr obliegt der Stadt Frankfurt am Main, so dass die Landespolizei nur in Ausnahmefällen eingreift. Durch das zuständige Revier wurde jedoch zugesagt, dass sporadisch auch deren Streifenwagen in dem betreffenden Bereich präsent sind.
- Weiterhin wird der Magistrat gebeten, wöchentlich die Besucherzahlen auf dem Luisenplatz und dem Friedberger Platz um 22:00 und 23:00 Uhr zu dokumentieren und diese Zahlen mit einer Bewertung der Situation aus Sicht der Ordnungskräfte dem Ortsbeirat 3 (Ortsvorsteherin) jeweils zeitnah zur Verfügung zu stellen, damit die Entwicklung beobachtet werden kann. Sollten Beschwerden auch von anderen Plätzen und Straßen im direkten Umfeld auftreten, so sollten diese ebenfalls mitgeteilt werden. Generell besteht die Möglichkeit, die geschätzten Besucherzahlen zu den angegebenen Zeiten mit einer kurzen Lagebeurteilung dem Ortsbeirat bzw. der Ortsvorsteherin zukommen zu lassen.