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Raum für alle im neuen Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Wilhelmine-Reichard-Weg ist bereits ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 240). Als öffentliche Grünanlage dient der Rebstockpark als Ruhezone innerhalb der Stadt zur Erholung und Entspannung sowie zum Teil darüber hinaus (beispielsweise durch Kinderspielplätze, Bolzplätze, Spielparks) der aktiven Freizeitgestaltung. Bei der Benutzung der Grünanlagen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Benutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Gemäß der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main ist das Fahrradfahren in den öffentlichen Grünanlagen nur unter der Voraussetzung der Rücksichtnahme gegenüber Fußgänger:innen geduldet. Die Benutzung von E-Scootern ist in öffentlichen Parkanlagen verboten. Um ein friedliches Miteinander deutlich zu kommunizieren, wird der Magistrat an den Haupteingängen des Rebstockparks eine Beschilderung mit Hinweisen zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage und dem Hinweis zum E-Scooter-Verbot anbringen. Zudem prüft der Magistrat, ob weitere Maßnahmen umgesetzt werden können. Da hier noch ämterübergreifende Abstimmungen notwendig sind, bedauert der Magistrat, in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.

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