Raum für alle im neuen Rebstockpark
Stellungnahme des Magistrats
An den Haupteingängen des Rebstockparks hat der Magistrat inzwischen eine Beschilderung mit Hinweisen zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage veranlasst. Auf den Schildern befinden sich unter anderem Hinweise zum E-Scooter-Verbot sowie zur Grünanlagensatzung. Zur Zulässigkeit des Radverkehrs in Grünanlagen verweist der Magistrat auf seine vorangegangene Stellungnahme ST 2421 vom 14.10.2022. Vor diesem Hintergrund bleibt die zentrale West-Ost-Verbindung durch den neuen Rebstockpark Teil des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Wegweisungsnetzes für den Radverkehr. Die Lage ergibt sich aus der nur in dieser Achse gegebenen Querungsmöglichkeit der Straßen Zum Messeparkhaus Rebstock beziehungsweise Zum Rebstockbad und der Fortsetzung des Netzes in westliche Richtung. Eine Verlagerung der Wegweisungsroute auf den nördlich an den Park angrenzenden Wilhelmine-Reichard-Weg ist geprüft worden. Voraussetzung hierfür wäre eine anforderungsgerechte Ausbildung des straßenbegleitenden Weges auf der Ostseite der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock für einen Zweirichtungsverkehr zwischen der Einmündung des Wilhelmine-Reichard-Wegs und der Querungsstelle. Aufgrund des hierfür erforderlichen Eingriffs in die Grünanlage sieht der Magistrat von dieser Maßnahme ab.