Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
240
Betreff: Schrägparken auf
einem Teilstück der Hanauer Landstraße Im angesprochenen Bereich der
Hanauer Landstraße ist die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h
beschränkt.
Die derzeitige Parkordnung hat
sich seit Jahren bewährt. In dem Bereich halten sich häufig Schulkinder der
angrenzenden Uhlandschule und des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums auf. Ein
Schrägaufstellen der Fahrzeuge würde die Sichtverhältnisse zwischen
Fahrzeugführenden und zu Fuß Gehenden verschlechtern. Somit entstünden neue
Gefahrensituationen. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2017, OM 2247