Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 240
Betreff: Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße Im angesprochenen Bereich der Hanauer Landstraße ist die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h beschränkt. Die derzeitige Parkordnung hat sich seit Jahren bewährt. In dem Bereich halten sich häufig Schulkinder der angrenzenden Uhlandschule und des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums auf. Ein Schrägaufstellen der Fahrzeuge würde die Sichtverhältnisse zwischen Fahrzeugführenden und zu Fuß Gehenden verschlechtern. Somit entstünden neue Gefahrensituationen. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.