Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße
Begründung
Hanauer Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Südseite der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 30 und dem Vorfahrtsschild an der Einmündung Rückertstraße Schrägparken angeordnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat verspricht sich davon eine gewisse Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten, da dadurch die Fahrbahn etwas verschmälert wird. Anwohnende beklagten sich über erhöhte Geschwindigkeiten hinter dem fest installierten Blitzgerät.
Inhalt
Antrag vom 05.10.2017, OF 178/4
Betreff: Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Südseite der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 30 und dem Vorfahrtsschild an der Einmündung Rückertstraße Schrägparken angeordnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat verspricht sich davon eine gewisse Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten, da dadurch die Fahrbahn etwas verschmälert wird. Anwohnende beklagten sich über erhöhte Geschwindigkeiten hinter dem fest installierten Blitzgerät.Beratung im Ortsbeirat: 4