Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2409
Betreff: Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz Zu
- : Der Magistrat hat den Schadensverursacher, im vorliegenden Fall den Bauherrn, hinsichtlich einer Instandsetzung bzw. einer Kostenübernahme kontaktiert. Zu 2.: Wenn die Baumaßnahme "Hofgut Obermühle" abgeschlossen ist, werden die Schäden an der Platzeinfassung und der angrenzenden Verkehrsfläche durch den Schadensverursacher auf eigene Kosten behoben. Zu 3.: Zuerst wird die erste Maßnahme aus dem Rahmenplan Niederursel, die Umgestaltung des Straßenzugs Alt-Niederursel betrachtet. Weitere Maßnahmen vorzuziehen, wie z.B. die "Neugestaltung des Werner-von-Ursel-Platzes", ist zurzeit nicht beabsichtigt. Die Kosten für eine Instandsetzung gehen zu Lasten des Verursachers. Damit werden doppelte Kosten für den Magistrat vermieden. Zu 4.: Als ein Baustein, der Teil des Rahmenplans Niederursel ist, wird aktuell die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel vorangetrieben.