Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2409 Betreff: Sachbeschädigungen am
Werner-von-Ursel-Platz Zu 1.: Der Magistrat hat den Schadensverursacher, im
vorliegenden Fall den Bauherrn, hinsichtlich einer Instandsetzung bzw. einer
Kostenübernahme kontaktiert. Zu 2.: Wenn die Baumaßnahme "Hofgut Obermühle" abgeschlossen
ist, werden die Schäden an der Platzeinfassung und der angrenzenden
Verkehrsfläche durch den Schadensverursacher auf eigene Kosten behoben.
Zu 3.: Zuerst wird die erste Maßnahme aus dem Rahmenplan
Niederursel, die Umgestaltung des Straßenzugs Alt-Niederursel betrachtet.
Weitere Maßnahmen vorzuziehen, wie z.B. die "Neugestaltung des
Werner-von-Ursel-Platzes", ist zurzeit nicht beabsichtigt. Die Kosten für eine Instandsetzung
gehen zu Lasten des Verursachers. Damit werden doppelte Kosten für den
Magistrat vermieden. Zu 4.: Als ein Baustein, der Teil des Rahmenplans
Niederursel ist, wird aktuell die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel
vorangetrieben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4329