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Wohnungsleerstände in der Trifelsstraße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2407 Betreff: Wohnungsleerstände in der Trifelsstraße in Niederrad Seit der Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die Hessische Landesregierung mit Wirkung ab 27.05.2004 hat der Magistrat keine rechtliche Handhabe mehr, Maßnahmen gegen das vermeidbare Leerstehenlassen von Wohnraum zu ergreifen. Der Magistrat hat die Eigentümerin der Liegenschaften Trifelsstraße 10 bis 22 wegen der erheblichen und schon länger bestehenden Leerstände angesprochen. Derzeit stehen rd. 40 Wohnungen leer. Die Eigentümerin teilte mit, dass umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in allen Wohnungen durchgeführt werden. Zur Vorbereitung der Maßnahmen seien Wohnungen nach einem Auszug der Mieter/-innen nicht wieder vermietet worden, um die Sanierungsarbeiten durchführen zu können bzw. um Wohnungen für eine zeitweilige Umsetzung von Mieterinnen oder Mietern zur Verfügung zu haben. Der Magistrat hat die Eigentümerin über die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Zwischennutzung von Wohnungen durch in Frankfurt am Main tätige Organisationen informiert. Eine solche Zwischennutzung ermöglicht es, dass Wohnungen, die z.B. wegen einer geplanten Modernisierung frühzeitig freigezogen wurden, für einen befristeten Zeitraum weiterhin wohnlich genutzt werden, bis die Arbeiten tatsächlich beginnen. So können z.B. Studentinnen und Studenten kurzfristig untergebracht werden, bis sie eine dauerhafte Wohnmöglichkeit gefunden haben. Die Eigentümerin der Liegenschaften zieht hinsichtlich der Liegenschaften Trifelsstraße 10 bis 22 zum jetzigen Zeitpunkt eine Zwischennutzung nicht mehr in Betracht, da sie dadurch die inzwischen angelaufenen Sanierungsarbeiten behindert sieht und die endgültige Wiedervermietung bereits im Frühjahr 2018 beginnen soll. Allerdings hat die Eigentümerin auch mitgeteilt, dass sie die beschriebene Zwischenvermietung grundsätzlich als eine interessante Option betrachtet und bezüglich einer anderen in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft in Frankfurt am Main den Kontakt mit den Organisationen herstellen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1964

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