Wohnungsleerstände in der Trifelsstraße in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2407
Betreff: Wohnungsleerstände
in der Trifelsstraße in Niederrad Seit der Aufhebung des Verbotes der Zweckentfremdung
von Wohnraum durch die Hessische Landesregierung mit Wirkung ab 27.05.2004 hat
der Magistrat keine rechtliche Handhabe mehr, Maßnahmen gegen das vermeidbare
Leerstehenlassen von Wohnraum zu ergreifen. Der Magistrat hat die Eigentümerin der
Liegenschaften Trifelsstraße 10 bis 22 wegen der erheblichen und schon länger
bestehenden Leerstände angesprochen. Derzeit stehen rd. 40 Wohnungen leer. Die
Eigentümerin teilte mit, dass umfangreiche Renovierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen in allen Wohnungen durchgeführt werden. Zur
Vorbereitung der Maßnahmen seien Wohnungen nach einem Auszug der Mieter/-innen
nicht wieder vermietet worden, um die Sanierungsarbeiten durchführen zu können
bzw. um Wohnungen für eine zeitweilige Umsetzung von Mieterinnen oder Mietern
zur Verfügung zu haben. Der Magistrat hat die Eigentümerin über die
Möglichkeit einer zeitlich befristeten Zwischennutzung von Wohnungen durch in
Frankfurt am Main tätige Organisationen informiert. Eine solche Zwischennutzung
ermöglicht es, dass Wohnungen, die z.B. wegen einer geplanten Modernisierung
frühzeitig freigezogen wurden, für einen befristeten Zeitraum weiterhin
wohnlich genutzt werden, bis die Arbeiten tatsächlich beginnen. So können z.B.
Studentinnen und Studenten kurzfristig untergebracht werden, bis sie eine
dauerhafte Wohnmöglichkeit gefunden haben. Die Eigentümerin der Liegenschaften zieht
hinsichtlich der Liegenschaften Trifelsstraße 10 bis 22 zum jetzigen Zeitpunkt
eine Zwischennutzung nicht mehr in Betracht, da sie dadurch die inzwischen
angelaufenen Sanierungsarbeiten behindert sieht und die endgültige
Wiedervermietung bereits im Frühjahr 2018 beginnen soll. Allerdings hat die
Eigentümerin auch mitgeteilt, dass sie die beschriebene Zwischenvermietung
grundsätzlich als eine interessante Option betrachtet und bezüglich einer
anderen in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft in Frankfurt am Main den
Kontakt mit den Organisationen herstellen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2017, OM 1964