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Klimagefährdung durch Wärmeabstrahlung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2405 Betreff: Klimagefährdung durch Wärmeabstrahlung Zu 1) Gibt es baurechtliche Vorgaben für Rechenzentren, die die Wärmeabgabe und Lärmemissionen betreffen? Teilbereich Wärme Bei Rechenzentren bestimmt die Feuerungswärmeleistung der vorzuhaltenden Notstromversorgung mit Verbrennungsmotoranlagen die Art des Genehmigungsverfahrens. Bei einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt und mehr handelt es sich immissionsschutzrechtlich um eine genehmigungsbedürftige Anlage. Genehmigungsvoraussetzung ist die sparsame und effiziente Verwendung von Energie, was mit einer Abwärmeminimierung bzw. -nutzung einhergeht. Bei den meisten Rechenzentren in Frankfurt liegt die Feuerungswärmeleistung unter 50 Megawatt, damit handelt es sich immissionsschutzrechtlich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Diese werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Immissionsschutzrechtlich besteht keine Energie- bzw. Wärmeverwendungspflicht. Ergänzend sind planungsrechtliche Regelungen zur Wärmeabgabe möglich, wie sie in Frankfurt für das Gewerbegebiet Sossenheim gelten. Dort wird im Textteil des Bebauungsplans Nr. 341 Ä aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes die atmosphärische Wärmeabgabe auf maximal 3 Megajoule pro Stunde und Quadratmeter bebauter Fläche begrenzt. Allerdings konnte für dort geplante Rechenzentren durch klimatische Simulationen im Einzelfall nachgewiesen werden, dass bei den gegebenen Rahmenbedingungen (Kaltluftmächtigkeit, Abgabehöhe der Abwärme) selbst höhere Wärmeabgaben die klimatischen Verhältnisse nicht beeinträchtigen. Teilbereich Lärm Die Belastung durch Lärm wird im Baugenehmigungsverfahren nicht abschließend beurteilt. Die mögliche Lärmbelastung wird nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bewertet. Zur Beurteilung wird die TA Lärm, eine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG, herangezogen. Bewertet wird bei Lärm immer die Immission, d.h. die Einwirkung (oder Lautstärke) auf der Seite der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. 2. Wer ist zuständig für Kontrolle von Wärmeabgaben bei Firmen mit großer Wärmeentwicklung? Die immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde bei Rechenzentren (mit Zuständigkeit für die Bereiche Wärme und Lärm) ist das Regierungspräsidium Darmstadt. 3. Wie groß ist die Wärmeabstrahlung im Bereich Eschborner Landstraße? Wärmeabstrahlung der Rechenzentren im Bereich der Eschborner Landstraße sind nicht bekannt. 4. Wie hoch ist der Stromverbrauch von Rechenzentren in der Größe der o. g. Firmen? ln Frankfurt haben die Rechenzentren mittlerweile einen Anteil von 17% am Gesamtstromverbrauch und 40% am Gewerbestromverbrauch. Jahr NRM + Syna 2017 1.037 GWh 2018 1.198 GWh Aktuelle Entwicklung des Stromverbrauchs der RZ in Frankfurt Der Stromverbrauch der Haushalte in Frankfurt lag im gleichen Zeitraum bei 950 GWh im Jahr 2017 und 940 GWh im Jahr 2018. Auf der Abwärmepotenzialkarte des Energiereferates wird das mögliche Abwärmepotenzial der RZ in Rödelheim dargestellt. Es liegt deutlich über einer Wärmeleistung von 7,5 MW. Genug um mindestens 2.500 Wohnungen mit Wärme zu versorgen. 5. Gibt es Planungen für eine Nutzung der Abwärme in diesem Bereich? Derzeit gibt es keine Kenntnisse über Planungen zur Nutzung der Abwärme der Rechenzentren im Bereich der Eschborner Landstraße. Im Rahmen der regelmäßigen Fachstellenbeteiligung an Baugenehmigungsverfahren für Rechenzentren im Frankfurter Stadtgebiet verweisen wir auf das Abwärmekataster des Energiereferates und empfehlen die kontinuierlich anfallende Abwärme möglichst umfassend zu nutzen. Nach Aussage der Wirtschaftsförderung ist das Interesse bei den Rechenzentren-Betreibern die Abwärme nutzbar zu machen aktuell sehr groß. Allerdings reicht das in Rechenzentren erreichte Temperaturniveau der Abwärme (< 35 °C) für die Einspeisung in das Frankfurter Fernwärmenetz aufgrund deutlich höherer Temperaturen nicht aus. Auch liegen die meisten RZ außerhalb des Fernwärmenetzes von Frankfurt. Es gibt jedoch aktuell ein Projekt "Avaya-Gelände (Gallus)", wo die Abwärme eines Rechenzentrums genutzt werden könnte, ein Neubaugebiet mit einem eigenen Wärmeverteilnetz auf niedrigen Temperaturen zu versorgen. Auch an anderen Stellen wird daran gearbeitet Abwärme aus Rechenzentren für die Wärmeversorgung von Gebäuden zu nutzen. Ein gutes Beispiel ist das RZ im Eurotheum des Betreibers Cloud&Heat. Dort gelingt es mit direkter Wasserkühlung der Rechner Temperaturen von 65°C auszukoppeln und damit einen Teil des Gebäudes mit Wärme zu versorgen. 6. Gibt es Überlegungen, Rechenzentren nicht mehr in Gewerbegebiete, sondern näher an Nutzungsmöglichkeiten anzusiedeln? Bislang haben wir keine Kenntnis darüber, ob es Überlegungen gibt, die Rechenzentren gezielt in der Nähe von neuen Stadtteilen anzusiedeln. Gleichwohl wurde im Abwärmekataster des Energiereferates durch Überlagerung der Abwärmekarte mit dem Wohnbauland Entwicklungsplan ein potenzielles Abwärmenutzungskonzept für das "Avaya Gelände-Gallus" identifiziert, das jetzt näher untersucht wird. Nach Aussage des Stadtplanungsamtes sind Colocation-Rechenzentren in ihrer derzeit marktgängigen Form, Größe und Funktion als eine Unterart von Gewerbebetrieben aller Art primär in Gewerbegebieten nach §8 BauNVO bzw. in Industriegebieten nach §9 BauNVO anzusiedeln. Bestimmend hierbei ist der Belästigungsgrad des Rechenzentrums und der dazugehörigen Anlagen. Nach Aussage der Bauaufsicht ergibt sich die Lage der RZ aufgrund der vorhandenen Infrastruktur: Ziel der Rechenzentrenbetreiber ist in erster Linie, in der Nähe eines Datenknotens zu bauen. So erklärt sich die Konzentration von Rechenzentren an verschiedenen Orten der Stadt und die Attraktivität Frankfurts als größter Internetknoten Europas. Zugleich sind die Rechenzentren als emitierendes Gewerbe auch ausschließlich in Gewerbe- oder Industriegebieten zulässig und sollten von Wohngebieten ausreichenden Abstand einhalten. In Hinblick auf die räumliche Ansiedlung von Rechenzentren streben das Umweltamt und das Energiereferat ein gesamtstädtisches Konzept an. Als Planungsgrundlage für die gewerblichen und häuslichen Wärmebedarfe sowie die Wärmeverteilungsinfrastruktur verweisen wir auf das Abwärmekataster des Energiereferates. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2019, V 1406

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