Verunreinigungen vor dem Smart-Markt und an der Bushaltestelle
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 23
Betreff: Verunreinigungen vor dem Smart-Markt und an der Bushaltestelle Im Bereich des Ortsbeirates 10 sind zwei Smart-Märkte. Aufgrund der Örtlichkeiten geht der Magistrat davon aus, dass der Bereich des Marktes in Eckenheim, Porthstraße 11, gemeint ist. Gegenüber des Marktes befindet sich ein Park, in welchem sich in den Sommermonaten häufiger Obdachlose aufhalten. Grundsätzlich wäre es möglich hier, zumindest in den Sommermonaten, eine mobile Toilette oder ein Urinal aufzustellen, wenn die Mittel hierfür durch den Ortsbeirat bereitgestellt werden. Mögliche Standorte sollten von Seiten des Ortsbeirates vorgeschlagen werden, um möglichen Beschwerden der Anlieger entgegen zu wirken. Insbesondere aus straßenrechtlichen Gründen dürfen mobile Toiletten nicht dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum, z.B. auf Gehweg- und Platzflächen aufgestellt werden, da diese Flächen der Sicherstellung des Fußgängerlaufes dienen. Die Abwicklung könnte durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt erfolgen. Grundsätzlich ist jedoch eine zeitnahe dauerhafte Lösung der Situation anzustreben, da der langfristige Einsatz von mobilen Toiletten für die Stadtgestaltung nicht zielführend ist.