Verkehrssicherheit erhöhen: Einmündung "An den Mühlwegen" umgestalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 239
Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Einmündung "An den Mühlwegen" umgestalten Obzwar der Magistrat durchaus Verständnis für die Intentionen der Anregung aufzubringen vermag, entspräche eine Umsetzung der Anregung nicht der Zielsetzung der Straßenverkehrsordnung. Die benannte Örtlichkeit ist baulich so gestaltet, dass die Verkehrsführung eindeutig erkennbar ist. Eine besondere Gefahrenlage, wie sie beispielsweise vor Schulen oder Kindertagesstätten angenommen werden kann, liegt nicht vor. Vor diesem Hintergrund würde es der Zielsetzung des Gesetz- und Verordnungsgebers, einer Überbeschilderung entgegenzuwirken, widersprechen, wenn hier über die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinaus, optisch oder physisch auf den verkehrsberuhigten Bereich verwiesen wird. Der Magistrat bittet deshalb um Verständnis, dass er aus den vorstehenden Gründen der Anregung nicht zu folgen vermag.