Verkehrssicherheit erhöhen: Einmündung „An den Mühlwegen“ umgestalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM
3111 entstanden aus Vorlage:
OF 459/8 vom
23.04.2014 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Einmündung
"An den Mühlwegen" umgestalten Die Einmündung in die
verkehrsberuhigte Straße "An den Mühlwegen" von der Olof-Palme-Straße her liegt
zwischen einem Lebensmittelmarkt und einer durch einen Bauzaun umrandeten
Baulücke und ist sehr breit angelegt. Die ersten Wohnhäuser werden erst nach
einer leichten Kurve erreicht. Direkt an der Einmündung steht ein
Verkehrszeichen 325.1 "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs". Die weitläufige Anlage der Straße im
Einmündungsbereich und die scheinbare Ferne von Wohnbebauung verleiten immer
wieder Autofahrer, das Zeichen 325.1 zu übersehen und mit stark erhöhter
Geschwindigkeit durch die Straße zu fahren. Gefährdungen spielender Kinder sind
an der Tagesordnung; einige Anwohner verbieten ihren Kindern gar komplett, auf
oder in der Nähe der Straße zu spielen. Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zur Straße
"An den Mühlwegen" von der Olof-Palme-Straße her durch geeignete Maßnahmen (etwa optische oder physische Verengung
der Fahrbahn oder Piktogramme) so umzugestalten, dass die gesamte Einmündung,
und nicht nur das Verkehrszeichen, den Eindruck eines verkehrsberuhigten
Bereiches vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2015, ST 239
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8
am 22.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8
am 12.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1