Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST
2389
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in
Richtung Hügelstraße Der genannte Abschnitt der
Kirschwaldstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. § 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung fordert die Verkehrsteilnehmenden zu besonderer
Rücksichtnahme auf. Demnach sind Fahrzeugführende mit einem Hindernis auf ihrer
Seite gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig. Dadurch wird auch die
Einhaltung einer angemessen Fahrgeschwindigkeit gefördert. Auf der
Kirschwaldstraße befinden sich sechs Einfahrten, welche als Ausweichbuchten
genutzt werden können. Ein Zweirichtungsverkehr ist daher jederzeit
gewährleistet. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung wird
daher seitens des Magistrats nicht unterstützt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2017, V 574