Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2389
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße Der genannte Abschnitt der Kirschwaldstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung fordert die Verkehrsteilnehmenden zu besonderer Rücksichtnahme auf. Demnach sind Fahrzeugführende mit einem Hindernis auf ihrer Seite gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig. Dadurch wird auch die Einhaltung einer angemessen Fahrgeschwindigkeit gefördert. Auf der Kirschwaldstraße befinden sich sechs Einfahrten, welche als Ausweichbuchten genutzt werden können. Ein Zweirichtungsverkehr ist daher jederzeit gewährleistet. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung wird daher seitens des Magistrats nicht unterstützt.