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Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 von der Hügelstraße in Richtung Karl von Drais-Straße möglich ist. Begründung: Nach Abschluss der gewerblichen Baumaßnahmen wird die Problematik der beidseitigen Verkehrsführung in der Kirschwaldstraße ab Kreuzung Karl-von Drais-Str. Richtung Hügelstraße überdeutlich. Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 367/10 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 von der Hügelstraße in Richtung Karl von Drais-Straße möglich ist. Begründung: Nach Abschluss der gewerblichen Baumaßnahmen wird die Problematik der beidseitigen Verkehrsführung in der Kirschwaldstraße ab Kreuzung Karl-von Drais-Str. Richtung Hügelstraße überdeutlich. Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 574 2017 Die Vorlage OF 367/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

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