Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 von der Hügelstraße in Richtung Karl von Drais-Straße möglich ist. Begründung: Nach Abschluss der gewerblichen Baumaßnahmen wird die Problematik der beidseitigen Verkehrsführung in der Kirschwaldstraße ab Kreuzung Karl-von Drais-Str. Richtung Hügelstraße überdeutlich. Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 367/10
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die
Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und
berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung für
die Kirschwaldstraße ab Hausnummer 19 von der Hügelstraße in Richtung Karl von
Drais-Straße möglich ist. Begründung: Nach Abschluss der gewerblichen Baumaßnahmen wird
die Problematik der beidseitigen Verkehrsführung in der Kirschwaldstraße ab
Kreuzung Karl-von Drais-Str. Richtung Hügelstraße überdeutlich. Nach dem derzeitigen Stand der
Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne
sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der
Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR
10 am 12.09.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 574 2017
Die Vorlage OF
367/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)