Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der
Heerstraße Die Abweichung von der innerörtlichen
Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage
kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur
zweierlei Streckenabschnitte in Betracht: Entweder muss das Unfallgeschehen
erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegen oder es muss von
der betreffenden Straße aus einen unmittelbaren Zugang zu einer Kita oder
Schule der Grundstufe, bzw. Sekundarstufe I, geben. Diese Voraussetzungen
liegen in dem benannten Bereich nicht vor. Ein Unfallschwerpunkt liegt
ebenfalls nicht vor. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei
der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die
Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer
Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder
Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese
Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen
Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen
Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende
Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an
denen dies als förderlich erachtet wird. Im Jahr 2017 wurden in der Heerstraße im Bereich
zwischen Messelweg und Fritz-Schumacher-Weg zu unterschiedlichen Zeiten
Testmessungen durchgeführt. Die durchschnittliche Übertretungsquote lag bei 1%.
Die Anregung wird zum Anlass genommen, erneut Probemessungen durchzuführen. Von
dem Ergebnis wird es abhängen, ob die Straße in das ständige Messprogramm der
Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029