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Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur zweierlei Streckenabschnitte in Betracht: Entweder muss das Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegen oder es muss von der betreffenden Straße aus einen unmittelbaren Zugang zu einer Kita oder Schule der Grundstufe, bzw. Sekundarstufe I, geben. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor. Ein Unfallschwerpunkt liegt ebenfalls nicht vor. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Im Jahr 2017 wurden in der Heerstraße im Bereich zwischen Messelweg und Fritz-Schumacher-Weg zu unterschiedlichen Zeiten Testmessungen durchgeführt. Die durchschnittliche Übertretungsquote lag bei 1%. Die Anregung wird zum Anlass genommen, erneut Probemessungen durchzuführen. Von dem Ergebnis wird es abhängen, ob die Straße in das ständige Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029