Zugeparkter Knöterichweg
Stellungnahme des Magistrats
Der Knöterichweg ist mittels Verkehrszeichen (VZ) 260 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen 1026-39 StVO (Betriebs- und Versorgungsdienst frei) sowie Zusatzzeichen 1028-30 StVO (Baustellenfahrzeuge frei) beschildert. Weitere Maßnahmen (z. B. eine massive Sperrung der Einfahrt) sind nicht möglich, da die Flüchtlingsunterkunft, die ausgelagerte Franckeschule, sowie die Baumaßnahme der Bahn (Ausbau S 6) für eine Andienung erreichbar bleiben müssen. Es handelt sich hierbei um ein Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Städtische Verkehrspolizei Sonderkontrollen durchführt.