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Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten unter Bezugnahme auf ST 2119 und die zugrundeliegende OM 465, den Knöterichweg auf einer Höhe abzusperren, dass die DRK-Unterkunft für Geflüchtete weiterhin angefahren werden kann. Die Sperrung ist - wie in der OM 465 ausgeführt - auch an einer Stelle möglich, an der nur noch die Schule angefahren werden müsste, zumal die Bauarbeiten an den Bahngleisen auf Höhe des Knöterichwegs nach Auskunft der Deutsche Bahn AG abgeschlossen sind. Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar.

Begründung

Die Unterkunft für Geflüchtete des DRK kann weiterhin angefahren werden, wenn dem Vorschlag aus OM 465 gefolgt wird und die Zufahrt erst nach der Einfahrt zur Unterkunft durch Poller oder eine Schranke gesperrt wird. Auch sind nach Auskunft der Deutsche Bahn AG die Gleisarbeiten an der S-Bahnlinie S6 sind abgeschlossen, sodass tatsächlich nur noch der Auslagerungsstandort der Schule angefahren werden muss.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

8
8. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Abwesenheit 1 SPD