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Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwick-lungsplanes Hessen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwick-lungsplanes Hessen Im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Hessen (LEP Hessen) wurde die Stadt Frankfurt am Main mit Schreiben vom 25.04.2017 zur Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert. Das im Entwurf enthaltene Siedlungsbeschränkungsgebiet wurde nach dortiger Aussage gemäß den aktuellen Vorgaben der "Hinweise zur Ermittlung von Planungszonen zur Siedlungsentwicklung an Flugplätzen im Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flughafen-Fluglärm-Hinweise)" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2011 ermittelt. Die sich daraus ergebende Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsgebietes ist im Bereich des östlichen Stadtgebietes von Frankfurt deutlich kleiner als die Darstellung im derzeit geltenden Regionalen Flächennutzungsplan, so dass auch das potentielle Baugebiet "Bergen-Nord" nicht mehr davon betroffen wäre. In ihrer Stellungnahme zum Planentwurf vom 26.07.2017 begrüßt die Stadt Frankfurt am Main diese Verkleinerung und wird sich auch für eine entsprechende Übernahme in den Regionalen Flächennutzungsplan einsetzen unter der Voraussetzung, dass dem Lärmschutz der Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen wird. Die Regionale Planungsversammlung Südhessen kann allerdings im Rahmen der gerade begonnenen Fortschreibung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans dennoch eine größere Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets beschließen. Insofern ist der zukünftige räumliche Umfang der Beschränkung noch nicht sicher zu bestimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932