Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwick-lungsplanes Hessen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST
2366
Betreff: Berücksichtigung
des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des
Landesentwick-lungsplanes Hessen Im Rahmen der Fortschreibung des
Landesentwicklungsplans Hessen (LEP Hessen) wurde die Stadt Frankfurt am Main
mit Schreiben vom 25.04.2017 zur Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert.
Das im Entwurf enthaltene Siedlungsbeschränkungsgebiet wurde nach dortiger
Aussage gemäß den aktuellen Vorgaben der "Hinweise zur Ermittlung von
Planungszonen zur Siedlungsentwicklung an Flugplätzen im Geltungsbereich des
Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flughafen-Fluglärm-Hinweise)" der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2011
ermittelt. Die sich daraus ergebende Ausdehnung des
Siedlungsbeschränkungsgebietes ist im Bereich des östlichen Stadtgebietes von
Frankfurt deutlich kleiner als die Darstellung im derzeit geltenden Regionalen
Flächennutzungsplan, so dass auch das potentielle Baugebiet "Bergen-Nord" nicht
mehr davon betroffen wäre. In ihrer Stellungnahme zum Planentwurf vom
26.07.2017 begrüßt die Stadt Frankfurt am Main diese Verkleinerung und wird
sich auch für eine entsprechende Übernahme in den Regionalen
Flächennutzungsplan einsetzen unter der Voraussetzung, dass dem Lärmschutz der
Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen wird. Die Regionale
Planungsversammlung Südhessen kann allerdings im Rahmen der gerade begonnenen
Fortschreibung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans
dennoch eine größere Ausdehnung des Siedlungsbeschränkungsgebiets beschließen.
Insofern ist der zukünftige räumliche Umfang der Beschränkung noch nicht sicher
zu bestimmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932