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Kiosk Mitscherlichplatz - Bewirtschaftungskonzept vorlegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2335 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz - Bewirtschaftungskonzept vorlegen Die Stadt Frankfurt am Main (Amt für Straßenbau und Erschließung) ist Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Kiosk am Mitscherlichplatz errichtet ist. Der eigentliche Aufbau steht als Scheinbestandteil gem. § 95 BGB im Eigentum des Betreibers. Ausschließlich für die von dem Kiosk überbaute Teilfläche des Grundstücks wurde zwischen dem Eigentümer des Kiosks und der Stadt Frankfurt am Main (vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien) ein Mietvertrag geschlossen. Dieser aktuelle Mietvertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 - 31.03.2024 und bezieht sich nicht auf die den Kiosk umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen. Gemäß Mietvertrag wurde der Betrieb eines mietereigenen Kiosks mit dem Verkauf von Kaffee, Kuchen, Eis und Snacks vereinbart. Weiter besagt die vertragliche Reglung, dass die Grundstücksfläche nur zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden darf und keine Pavillons, Zelte oder gebäudeähnliche oder zeltartige Auf- und Umbauten neben dem Kiosk errichtet werden dürfen. Sondernutzungen wie z.B. Sommergärten oder Häuschen zur Weihnachtszeit sind nur mit ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher Sondernutzungsgenehmigung zulässig und unterliegen der üblichen Überwachung des öffentlichen Raums durch die zuständigen Behörden. Eine solche Sondernutzung in Form eines Sommergartens im öffentlichen Raum war vorliegend vom zuständigen Fachamt genehmigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2758