Kiosk Mitscherlichplatz - Bewirtschaftungskonzept vorlegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST
2335
Betreff: Kiosk
Mitscherlichplatz - Bewirtschaftungskonzept vorlegen Die Stadt Frankfurt am Main (Amt
für Straßenbau und Erschließung) ist Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der
Kiosk am Mitscherlichplatz errichtet ist. Der eigentliche Aufbau steht als
Scheinbestandteil gem. § 95 BGB im Eigentum des Betreibers. Ausschließlich für
die von dem Kiosk überbaute Teilfläche des Grundstücks wurde zwischen dem
Eigentümer des Kiosks und der Stadt Frankfurt am Main (vertreten durch das Amt
für Bau und Immobilien) ein Mietvertrag geschlossen. Dieser aktuelle
Mietvertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 - 31.03.2024 und bezieht sich
nicht auf die den Kiosk umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen. Gemäß Mietvertrag wurde der Betrieb eines
mietereigenen Kiosks mit dem Verkauf von Kaffee, Kuchen, Eis und Snacks
vereinbart. Weiter besagt die vertragliche Reglung, dass die Grundstücksfläche
nur zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden darf und keine Pavillons, Zelte
oder gebäudeähnliche oder zeltartige Auf- und Umbauten neben dem Kiosk
errichtet werden dürfen. Sondernutzungen wie z.B. Sommergärten oder Häuschen
zur Weihnachtszeit sind nur mit ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher
Sondernutzungsgenehmigung zulässig und unterliegen der üblichen Überwachung des
öffentlichen Raums durch die zuständigen Behörden. Eine solche Sondernutzung in
Form eines Sommergartens im öffentlichen Raum war vorliegend vom zuständigen
Fachamt genehmigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2758